Ehefähigkeitszeugnis AusstellungOnline erledigen

    Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Allgemeines
    • Ein Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt die Ehefähigkeit beider Personen nach deutschem Recht. Das heißt, dass der Eheschließung nach dem deutschen Recht nichts entgegensteht
    • Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob ein solches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim Standesamt des Heiratslandes erkundigen. In einigen Staaten reicht ersatzweise die Vorlage einer aktuellen Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes. (schauen sie hierzu unter "Verwandte Dienstleistungen - Meldebescheinigung"

    Eine persönliches Gespräch vor Ort mit individueller Beratung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes wird empfohlen. Diesen können Sie per E-Mail oder telefonisch ausmachen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8f6a3d0f6a6dcc4d265fc9a1c96d78d9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    Folgende Unterlagen werden benötigt
    • ein Nachweis des Personenstandes
    • ein Nachweis des aktuellen Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes
    • ein Nachweis der Staatsangehörigkeit
    • sofern sie schon verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft begründet hatten, Nachweis der Gründung und Aufhebung dieser Ehe / Lebenspartnerschaft

    Es können darüber hinaus noch weitere Unterlagen benötigt werden. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrem zuständigen Standesamt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Spenge

    Folgende Gebühren werden fällig
    • für deutsche Staatsangehörige betragen die Kosten 40,00 € und
    • falls einer der beiden Verlobten Ausländer*in ist betragen die Kosten  66,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Spenge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de