Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob ein solches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim Standesamt des Heiratslandes erkundigen. In einigen Staaten reicht ersatzweise die Vorlage einer aktuellen Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.
Sie können die erweiterte Meldebescheinigung auch über den Online-Antrag anfordern, siehe Rubrik "Onlinedienstleistungen".
Eine persönliches Gespräch vor Ort mit individueller Beratung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes wird empfohlen. Einen Termin können Sie online beantragen, siehe auch die Rubrik "weiterführende Links".
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Löhne
Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben. Alle genannten Urkunden sind als Original und nicht als Kopie einzureichen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Löhne
- § 39 Personenstandsgesetz
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Löhne