Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte erstellen
Für Minderjährige, die ohne Begleitung der Eltern ins Ausland reisen, ist eine Einverständniserklärung der Eltern empfehlenswert.
Beschreibung
Hinweise für Lage
Jede Behörde kann Abschriften/Ablichtungen von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt hat, oder die für ihren eigenen Bedarf bestimmt sind, amtlich beglaubigen.
Darüber hinaus ist die für die Wohnung des/der Betroffenen zuständige Meldebehörde befugt, Schriftstücke, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder deren Abschriften zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden, amtlich zu beglaubigen.
Zur Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen muss das Original vorgelegt werden.
Abschriften aus Personenstandsurkunden oder Abschriften aus Personenstandsbüchern dürfen nicht von dem Bürgerservice beglaubigt werden, sondern nur von dem Standesamt, welches die Urkunden ausgestellt hat.
Für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften ist die Meldebehörde zuständig, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder einer sonstigen durch Rechtsvorschrift bestimmten Stelle benötigt wird.
Für private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen, sind amtliche Beglaubigungen nicht möglich.
Hierfür empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar.
Unterschriftsbeglaubigungen für andere Zwecke oder öffentliche Beglaubigungen (§ 129 BGB), sowie Unterschriften ohne zugehörigen Text können bei einem Notar beantragt werden. (z.B. Vorsorgevollmachten, Kaufverträge, Testamente, etc.)
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lage
- Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis
- Originale der zu beglaubigenden Schriftstücke
- Abschriften oder Ablichtungen der Originale, auf denen die Beglaubigung erfolgen soll
Formulare
Hinweise für Lage
Formulare: formlose Einverständniserklärung
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Lage
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lage
Hinweis: Beachten Sie gegebenenfalls die Ausländer- oder
Einreisegesetze Ihres jeweiligen Reiseziels.
Verfahrensablauf
Hinweise für Lage
Die Einverständniserklärung für Minderjährige können Sie formlos schreiben. Sie müssen keinen Antrag stellen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
in der Regel keine
Kosten
Hinweise für Lage
- 5,50 € je Beglaubigung
- 2,75 € für jede weitere Beglaubigung
- 3,30 € je Unterschriftsbeglaubigung
Für Kopien, die durch den Bürgerservice angefertigt werden, fallen zusätzliche Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lage
Weitere Informationen
Hinweise für Lage
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Auswärtiges Amt (AA) am 25.07.2019
Stichwörter
Hinweise für Lage