Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte
Für Minderjährige, die ohne Begleitung der Eltern ins Ausland reisen, ist eine Einverständniserklärung der Eltern empfehlenswert.
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin über die Online-Terminvergabe.
Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung seiner Eltern oder eines Elternteils, sollte ihm, neben den erforderlichen Ausweisdokumenten, eine formlose Einverständniserklärung mitgegeben werden. Aus dieser muss hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind.
Die Einverständniserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:
- Personalien des Kindes,
- Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten,
- Reiseroute und
- gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitperson/en.
Bei einer Namensabweichung sollte das Kind zusätzlich eine Kopie
- seiner Geburtsurkunde und
- der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten
mit sich führen.
Je nach Zielland,
- müssen Unterschriften der Einverständniserklärung beglaubigt werden,
- muss die Einverständniserklärung in die Sprache des jeweiligen Ziellandes übersetzt werden,
- ist eine übersetzte gerichtliche Sorgerechtsentscheidung erforderlich.
Die Übersetzungen können Sie in einem Übersetzungsbüro Ihrer Wahl vornehmen lassen.
Hinweis: Manche Länder lassen Kinder, die nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil unterwegs sind, ohne eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils nicht einreisen.
Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen
Amts. Für weitere Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen des Ziellandes können Sie sich auch an die
zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland wenden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Krefeld
Formulare
Formulare: formlose Einverständniserklärung
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Krefeld
Rechtsgrundlage(n)
Hinweis: Beachten Sie gegebenenfalls die Ausländer- oder
Einreisegesetze Ihres jeweiligen Reiseziels.
Verfahrensablauf
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Eine persönliche Vorsprache aller unterschriftsleistender Personen ist erforderlich, da die Unterschrift vor Ort getätigt werden muss.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
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- 15 Minuten (bei persönlicher Vorsprache, sofern alle erforderlichen Antragsunterlagen vollständig vorliegen)
Kosten
Hinweis: Je nach Reiseziel können Kosten für erforderliche
Beglaubigungen und/oder Übersetzungen anfallen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Folgende Beglaubigungen sind nicht möglich:
- Beglaubigungen Deutscher Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe und Heiratsurkunde) sind nicht möglich. Hier muss eine beglaubigte Abschrift durch das zuständige Standesamt erfolgen.
- Privatrechtliche Angelegenheiten (z.B. Finanzierungsunterlagen, Abtretungen, Erbschaften) müssen vom Notar beglaubigt werden.
Falls die Kopie eines deutschen Personalausweises und/oder Reisepasses beglaubigt werden soll, muss als Nachweis eine Bescheinigung der Anforderungsstelle vorgelegt werden.
Links:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Auswärtiges Amt (AA) am 25.07.2019
Stichwörter
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