Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte

    Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte

    Für Minderjährige, die ohne Begleitung der Eltern ins Ausland reisen, ist eine Einverständniserklärung der Eltern empfehlenswert.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin über die Online-Terminvergabe.

    Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung seiner Eltern oder eines Elternteils, sollte ihm, neben den erforderlichen Ausweisdokumenten, eine formlose Einverständniserklärung mitgegeben werden. Aus dieser muss hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind.

    Die Einverständniserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:

    • Personalien des Kindes,
    • Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten,
    • Reiseroute und
    • gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitperson/en.

    Bei einer Namensabweichung sollte das Kind zusätzlich eine Kopie

    • seiner Geburtsurkunde und
    • der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten

    mit sich führen.

    Je nach Zielland,

    • müssen Unterschriften der Einverständniserklärung beglaubigt werden,
    • muss die Einverständniserklärung in die Sprache des jeweiligen Ziellandes übersetzt werden,
    • ist eine übersetzte gerichtliche Sorgerechtsentscheidung erforderlich.

    Die Übersetzungen können Sie in einem Übersetzungsbüro Ihrer Wahl vornehmen lassen.

    Hinweis: Manche Länder lassen Kinder, die nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil unterwegs sind, ohne eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils nicht einreisen.

    Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen
    Amts. Für weitere Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen des Ziellandes können Sie sich auch an die
    zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland wenden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_46f1319c62d198b429bbd285d55a5f48

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-der-Leyen-Platz 1

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: ema@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Personalausweis oder Reisepass, Kinderreisepass/Kinderausweis, falls noch kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden, Originaldokument, einseitige Kopien des Originaldokumentes, das beglaubigt werden soll

    Formulare

    Formulare: formlose Einverständniserklärung

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Krefeld

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweis: Beachten Sie gegebenenfalls die Ausländer- oder
    Einreisegesetze Ihres jeweiligen Reiseziels.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Eine persönliche Vorsprache aller unterschriftsleistender Personen ist erforderlich, da die Unterschrift vor Ort getätigt werden muss.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld

    • 15 Minuten (bei persönlicher Vorsprache, sofern alle erforderlichen Antragsunterlagen vollständig vorliegen)

    Kosten

    Hinweis: Je nach Reiseziel können Kosten für erforderliche
    Beglaubigungen und/oder Übersetzungen anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Folgende Beglaubigungen sind nicht möglich:

    • Beglaubigungen Deutscher Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe und Heiratsurkunde) sind nicht möglich. Hier muss eine beglaubigte Abschrift durch das zuständige Standesamt erfolgen.
    • Privatrechtliche Angelegenheiten (z.B. Finanzierungsunterlagen, Abtretungen, Erbschaften) müssen vom Notar beglaubigt werden.

    Falls die Kopie eines deutschen Personalausweises und/oder Reisepasses beglaubigt werden soll, muss als Nachweis eine Bescheinigung der Anforderungsstelle vorgelegt werden.

    Links:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Auswärtiges Amt (AA) am 25.07.2019

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de