Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss
Hinweise für Herne
Beschreibung
Hinweise für Herne
Wohl kaum eine Frau entscheidet sich leichten Herzens dazu, ihr Kind abzugeben. Und doch gibt es für manche keinen anderen Weg. Sollten Sie sich in dieser Situation befinden, Rat und Hilfe brauchen - auch um eventuell das Kind, mit Hilfestellung des Staates, zu behalten -, können Sie sich (auch anonym) an die Adoptionsvermittlungsstelle Herne wenden.
Sind Sie bereit, ein fremdes Kind aus dem In- oder Ausland als Adoptivkind aufzunehmen und wollen Sie Näheres zu den Voraussetzungen erfahren, können Sie sich ebenfalls an die Adoptionsvermittlungsstelle Herne wenden.
Sollten Sie selbst adoptiert sein und Ihre leiblichen Verwandten suchen, können wir Ihr Ansprechpartner sein.
Leben Sie bereits mit Ihrem Stiefkind oder Verwandtenkind zusammen und möchten es adoptieren, so wenden Sie sich ebenfalls an die Adoptionsvermittlungsstelle Herne.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Adoptionsvermittlungsgesetz und Haager Adoptionsübereinkommen
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Montag von 8 bis 12 Uhr
Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr
oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen