Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss
Hinweise für Paderborn
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Eine Adoption ist für viele Paare die einzige Möglichkeit, eine Familie zu gründen. Im Mittelpunkt der Adoptionsvermittlung steht immer das Wohl des Kindes. Es geht nicht darum, das passende Kind für Eltern zu finden, sondern darum, ein Kind in eine geeignete Familie zu vermitteln. Um herauszufinden, ob Sie die passende Familie für ein Kind sind, möchten wir Sie zunächst kennenlernen. In mehreren Gesprächen wollen wir etwas über Sie und Ihre Lebenssituation erfahren und über Ihre Motivation, Eltern eines Adoptivkindes werden zu wollen. Zugleich informieren wir Sie über die unterschiedlichen Formen der Adoption, über die Vermittlungspraxis, das Adoptionsverfahren und vieles mehr. Das gesamte Bewerberfahren kann mehrere Monate dauern und schließt mit einem Wochenend-Seminar ab.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Ihre Geburtsurkunde
- falls Sie verheiratet sind: Ihre Heiratsurkunde
- falls Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben: Ihre Lebenspartnerschafts- Urkunde
- Nachweise über Ihr Einkommen und Ihr Vermögen
- ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- medizinische Stellungnahme
Formulare
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Voraussetzungen
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Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
- Ihre Ehe sollte schon längere Zeit bestehen und stabil und tragfähig sein.
- Erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse müssen vorgelegt werden.
- Wir erwarten eine medizinische Stellungnahme zu Ihrer Gesundheit.
- Der Altersabstand zum Kind sollte einem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis entsprechen. Dieser sollte bei Aufnahme des Säuglings oder Kleinkindes nicht mehr als 40 Jahre betragen.
- Die Bedürfnisse des Kindes nach elterlicher Zuwendung müssen mit der Berufstätigkeit abgestimmt werden.
- Die finanzielle Situation Ihrer Familie sollte gesichert sein.
Rechtsgrundlage(n)
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BGB § 1741 ff Adoptionsvermittlungsgesetz - AdVermiG
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Wartezeiten
Mehrjährige Wartezeiten sind nicht auszuschließen. Adoptivbewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.
Das Adoptionsverfahren
Grundsätzlich können Sie ein Kind nach dessen Geburt aufnehmen. Bis zum Abschluss des Adoptionsverfahrens müssen jedoch bestimmte gesetzliche Bedingungen erfüllt sein.
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen finden Sie unter der Rubrik "Weitere Informationen"
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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