Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Unter einer Adoption versteht man die Annahme eines Kindes. Dadurch wird es vollständig in eine neue Familie und deren Verwandtschaftssystem integriert. Gleichzeitig erlöschen alle Verwandtschaftsbeziehungen zu der Herkunftsfamilie. Das Aufwachsen bei Adoptiveltern kann eine gute Alternative für ein Kind sein, dessen leibliche Eltern nicht die gesundheitlichen, sozialen oder ökonomischen Möglichkeiten haben, die Elternrolle selbst verantwortlich zu übernehmen.
Die Adoptionsvermittlungsstelle ist für den gesamten Kreis Gütersloh zuständig. Sie berät Eltern, die ein Kind abgeben oder aufnehmen wollen und im Kreis Gütersloh leben.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen einer Adoption, zur Bewerbung um ein Adoptivkind und zu Formen der Adoption finden Sie hier.
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3.5.5: Regionalstelle Ost in Rietberg
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Telefon Festnetz: +49 5244 92745-0
Fax: +49 5244 92745-20
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Formulare
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Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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