Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Ausländische Kinder werden durch anerkannte Auslandsvermittlungsstellen vermittelt.
In begründeten Ausnahmefällen wird eine Vermittlung von der Zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes Rheinland durchgeführt, gegebenenfalls unter unserer Beteiligung.
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Durchführung der Eignungsprüfung ist gebührenpflichtig nach der Gebührenverordnung des Bundes gemäß Adoptionsvermittlungsgesetz und abhängig vom jeweiligen Einzelfall.
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen