Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

    Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

    Hinweise für Rahden

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Stadt Rahden unterhält 5 kommunale Friedhöfe. In Pr. Ströhen besteht außerdem ein Friedhof in der Trägerschaft der Kirchengemeinde Pr. Ströhen. Die kommunalen Friedhöfe befinde sich in Rahden, Varl, Sielhorst, Wehe und Tonnenheide.
     
    Die städtische Friedhofsverwaltung ist zuständig für:

    • die Entgegennahme der Beisetzungsanmeldung einschließlich der Auswahl des Termines, der Art und der Lage des Grabes,
    • die Benutzung der Friedhofskapelle,
    • Fragen der Gräbergestaltung und -pflege,
    • die Erteilung der Erlaubnis für das Errichten von Einfassung/Grabstein,
    • die Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstätten,
    • die Entgegennahme des Antrages für die (falls gewünscht, auch vorzeitige) Einebnung eines Grabes,
    • die Aufrechterhaltung der Friedhofsordnung,
    • die Führung von Gräberkarteien und -karten,
    • Auskünfte und Festsetzung von Friedhofsgebühren,
    • Änderung oder Übertragung des Nutzungsrechtes an Gräbern und Grabstätten

      Bei eingetretenen Sterbefällen sind in aller Regel auch die in Anspruch genommenen Bestattungsunternehmen gern bereit, die Angehörigen bei den anfallenden - nicht alltäglichen - Fragen vertrauensvoll zu beraten und bei Behördengängen zu vertreten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bauen und Wohnen - Friedhofswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-59

    Fax: 05771 73-62

    E-Mail: friedhof@rahden.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    • Standesamtliche Bescheinigung über die Eintragung eines Sterbefalles oder eine Sterbeurkunde
    • ist die Bestattung in einem bereits vorhandenen Grab vorgesehen, legen Sie bitte die Graburkunde vor oder bezeichnen Sie das Grab genau (Friedhof, Abteilung, Nr.)

    Formulare

    Hinweise für Rahden

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Rahden

    Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Leichen sollen innerhalb von 10 Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Sie können erd- oder feuerbestattet werden. Urnen sind innerhalb von 6 Wochen nach der Einäscherung beizusetzen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen eine gesetzliche Friedhofspflicht.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rahden

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de