Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

    Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

    Hinweise für Eitorf

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Die Gemeinde Eitorf unterhält 5 Friedhöfe:

    • Eitorf, Lascheider Weg
    • Alzenbach
    • Merten
    • Mühleip
    • Obereip

    Darüber hinaus unterhält die Gemeinde Eitorf auch einen kommunalen Bestattungswald, der an den Friedhof Lascheider Weg grenzt. Detaillierte Informationen über die Arten der Gräber sowie den Erwerb von Nutzungsrechten ergeben sich aus der Friedhofssatzung für die Gemeinde Eitorf. Die Gebühren für den Erwerb von Grabstätten, die Grabanfertigung, die Benutzung der Leichenhalle usw. weist die Gebührensatzung aus. Nähere Informationen erhalten Sie aber auch von den Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung.

    Die Errichtung von Grabmalen und Fundamenten und sonstigen baulichen Anlage bedarf der vorherigen Genehmigung der Gemeinde. Weiterhin bedarf es innerhalb von 2 Wochen nach Aufstellung einer einmaligen Abnahme durch eine fachkundige Person (z.B. durch einen Steinmetz).

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eitorf

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

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    Sprachversion

    Deutsch

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