Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Hinweise für Eitorf
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Die Gemeinde Eitorf unterhält 5 Friedhöfe:
- Eitorf, Lascheider Weg
- Alzenbach
- Merten
- Mühleip
- Obereip
Darüber hinaus unterhält die Gemeinde Eitorf auch einen kommunalen Bestattungswald, der an den Friedhof Lascheider Weg grenzt. Detaillierte Informationen über die Arten der Gräber sowie den Erwerb von Nutzungsrechten ergeben sich aus der Friedhofssatzung für die Gemeinde Eitorf. Die Gebühren für den Erwerb von Grabstätten, die Grabanfertigung, die Benutzung der Leichenhalle usw. weist die Gebührensatzung aus. Nähere Informationen erhalten Sie aber auch von den Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung.
Die Errichtung von Grabmalen und Fundamenten und sonstigen baulichen Anlage bedarf der vorherigen Genehmigung der Gemeinde. Weiterhin bedarf es innerhalb von 2 Wochen nach Aufstellung einer einmaligen Abnahme durch eine fachkundige Person (z.B. durch einen Steinmetz).
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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