Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Hinweise für Wegberg
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Die Stadt Wegberg verfügt über 10 Friedhöfe, die im Stadtgebiet Wegberg verteilt sind. Diese befinden sich in folgenden Ortschaften:
Arsbeck
Beeck
Dalheim
Klinkum
Merbeck
Rath-Anhoven
Rickelrath
Tüschenbroich
Wegberg
Wildenrath
Friedhofshallen befinden sich nur auf den nachfolgend genannten Friedhöfen:
Arsbeck
Beeck
Dalheim
Rath-Anhoven
Wegberg
Wildenrath
Derzeit besteht auf drei Friedhöfen (Arsbeck, Beeck, Wegberg) die Möglichkeit, eine Bestattung in einer Urnenstele durchführen zu lassen.
Eine Bestattung ist zu den Zeiten Mo. - Fr. 11.30 Uhr, 13.30 Uhr, 15.00 Uhr und Sa. 9.00 Uhr möglich. Zu den vorgenannten Zeiten, ist nur eine Bestattung möglich. Der Termin ist vorab bei den Kolleginnen der Friedhofsverwaltung zu reservieren. Außerhalb der Dienstzeiten ist eine Reservierung über die Feuerwache Wegberg möglich. Für eine Bestattung ist vorab ein Antrag für die Erteilung des Nutzungsrechts an einer Erdbestattung bzw. Aschegrabstätte einzureichen. Dem ausgefüllten und unterschriebenen Originalantrag ist eine Sterbeurkunde beizufügen.
Das Grab kann nach der Beisetzung mit einem Grabmal/einer Platte und/oder einer Einfassung versehen werden. Für deren Errichtung ist vorab ein schriftlicher Antrag zu stellen. Dem Antrag ist eine Zeichnung des vorgesehenen Grabmals beizufügen.
Die Friedhofsatzung der Stadt Wegberg enthält alle weiteren Informationen, die Sie für die Nutzung eines Friedhofes in Wegberg wissen und beachten müssen. Hier finden Sie auch insbesondere Informationen darüber, welche Größe, Höhe und Materialien für Grabmale, Grabeinfassungen und Platten zu beachten sind. Die Gebührensatzung der Stadt Wegberg (Stand vom 15.05.2021) gibt einen Überblick, welche Kosten für eine Bestattung und die Errichtung eines Grabmales/Einfassung oder Platte entstehen können.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen