Elternunterhalt Festsetzung
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Die Prüfung von Unterhaltsansprüchen erfolgt ausschließlich für Menschen, die in Leverkusen Sozialhilfe in Einrichtungen erhalten. Der Unterhalt wird nur bis maximal zur Höhe der geleisteten Sozialhilfe geltend gemacht bei einer Unterhaltspflicht gegenüber Eltern, die sich in einem Alten- und/oder Pflegeheim befinden (Elternunterhalt).
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Ansprechpartner
Zentrale Aufgaben - Abt. 500
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-5001
Fax: 0214 406-5099
erforderliche Unterlagen
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- Auskunft über Familien- und Einkommensverhältnisse
- Auskunft über Vermögensverhältnisse
- Lohn-/Gehaltsabrechnung für Dezember des Vorjahres
- Steuerbescheid des Vorjahres
- Jahresbescheinigung(en) über Kapitalerträge
- Nachweis über sonstiges Einkommen (z.B. Bescheid über Rente, Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit - auch für den Ehegatten)
- Nachweise zu allen Belastungen (z.B. Miete, Schuldverbindlichkeiten, Versicherungen)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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