Veränderungssperre - zur Sicherung der Bauleitplanung
Hinweise für Petershagen
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Die Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Der Vollzug der Bauleitplanung erfolgt gemäß den Regelungen des Baugesetzbuches zweistufig: die erste Stufe umfasst die Erstellung eines Flächennutzungsplans, die zweite Stufe die Erstellung der Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche.
Arten von Bauleitplänen:
Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan), §§ 5 ff BauGB
- Der Flächennutzungsplan dient der Vorbereitung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke im gesamten Stadtgebiet. Er bildet somit die große Zielvorgabe der Kommune für die künftige städtebauliche Entwicklung, welche durch die Aufstellung von Bebauungsplänen konkretisiert und in für alle Bürgerinnen und Bürger verbindliches Recht umgesetzt wird.
Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan), §§ 8 ff BauGB
-
Ein Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken, sowie die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen in Form einer Satzung.
Weitere Informationen, rechtsverbindliche Bebauungspläne und aktuelle Verfahren finden Sie hier.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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