Auskunft aus dem Zentralregister Mitteilung
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Einfache Sprache: Führungszeugnis
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt. Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis mit den für sie gespeicherten Daten erteilt.
Es wird unterschieden nach einem Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde. Ein Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) wird vom Bundesamt für Justiz an die antragstellende Person und ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde an die betreffende Behörde übersandt.
Für die genannten Führungszeugnisse gibt es die Möglichkeit, auch ein sogenanntes "erweitertes Führungszeugnis" zu beantragen. Ein "erweitertes Führungszeugnis" wird nach § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) erteilt. Dies ist der Fall, wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird.
Das Führungszeugnis kann online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden (roter Button).
Sie möchten den Online-Service des Bundesamt für Justiz nicht in Anspruch nehmen oder haben Schwierigkeiten mit dem Online Antrag?
-> Reservieren Sie hier online einen Termin in den zentralen Meldestellen!
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-56789
Fax: 02161 25-53195
Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53195
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mönchengladbach
- Personalausweis, Reisepass (Nationalpass), elektronischer Aufenthaltstitel
- für das "erweiterte Führungszeugnis" ist zusätzlich eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die bestätigt, dass bei dem Antragsteller die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen. Bei Selbständigen reicht eine Bescheinigung der antragstellenden Person aus.
Formulare
Hinweise für Mönchengladbach
Voraussetzungen
Hinweise für Mönchengladbach
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Mönchengladbach
Verfahrensablauf
Hinweise für Mönchengladbach
Fristen
Hinweise für Mönchengladbach
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Mönchengladbach
Kosten
Hinweise für Mönchengladbach
13,00 Euro
In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden. Wann eine Gebührenbefreiung erfolgen kann, erfahren Sie hier.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Mönchengladbach
Weitere Informationen
Hinweise für Mönchengladbach
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Mönchengladbach