Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte

    Gehwegüberfahrt Erlaubnis beantragen

    Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Detmold

    Bordstein-/Gehwegabsenkungen/Zufahrt dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der öffentlichen Verkehrsfläche aus erreichen zu können. Das Anlegen einer Grundstückszufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche bedarf einer Genehmigung, durch die Stadt Detmold als zuständiger Straßenbaulastträger.
    Diese ist nicht in der "normalen" Baugenehmigung (Haus o.ä.) enthalten .

    Ein entsprechender Antrag ist immer dann zu stellen, wenn
    - eine bisher nicht vorhandene Zufahrt zu einer öffentlichen Verkehrsanlage erstmalig angelegt werden soll,
    - eine vorhandene Zufahrt geändert werden soll oder
    - eine vorhandene Zufahrt zurückgebaut werden soll.

    Für die Bauausführung im öffentlichen Bereich sind ausschließlich Fachunternehmen mit einer Eintragung in der Handwerksrolle Straßenbau oder mit einer IHK-Eintragung zugelassen.

    Für eine Bordstein-/Gehwegabsenkung/ Zufahrt ist in der Regel zudem eine Absperrung des öffentlichen Straßenraumes erforderlich. Der entsprechende Antrag zur Sperrgenehmigung ist nach Genehmigung, durch die bauausführende Firma/den von ihnen beauftragten Bauunternehmer, beim Fachbereich 5 Tiefbau und Immobilienmanagement der Stadt Detmold zu stellen. Nähere Informationen erhalten Sie nach der Erteilung Ihrer Genehmigung. Gerne können Sie sich auch vorab informieren.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Detmold

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosental 21

    32756 Detmod

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +4905231977373

    E-Mail: grabung@detmold.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    5.2.20 Bauleitung Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosental 21

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Detmold

    Sie können den Antrag direkt elektronisch über die Adresse https://gehwegabsenkung.detmold.de/ stellen. Neben dem vollstädig ausgefüllten Antrag, wird ein Lageplan benötigt, der alle erforderlichen Angaben über Lage, Breite und Länge der geplanten Absenkung enthalten muss.

    Voraussetzungen

    • Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
    • Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Detmold

    Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (in der gültigen Fassung)

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Detmold

    Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 Wochen und ist vom Umfang der Prüfungsschritte für die Baumaßnahme abhängig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Detmold

    Ist die Bordsteinabsenkung für einen Neubau einer Garage oder eines Carports und auch in allen anderen Fällen erforderlich, so ist zu beachten, dass dieser Neubau zuerst durch das Bauordnungsamt der Stadt Detmold genehmigt werden muss.


    Für eine sichere Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers innerhalb des Privatgrundstücks ist zu sorgen. Es darf kein Oberflächenwasser auf die Straße abgeleitet werden.

    Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Straßenanlagen und Bäumen entstehen, haftet der Antragsteller in vollem Umfang.

    Im Zusammenhang mit der Bautätigkeit auftretende Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen.

    Die Genehmigung gilt für ein Jahr ab Zustellungsdatum. Danach erlischt diese Genehmigung und muss bei Bedarf neu beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Detmold

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de