Gehwegueberfahrt Erlaubnis beantragen
Hinweise für Bocholt
Beschreibung
Hinweise für Bocholt
Die Gehwegueberfahrt, auch Grundstueckszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstueck mit Fahrzeugen von der Strasse aus gut zu erreichen.
Wenn Sie beispielsweise einen Stellplatz errichten moechten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benoetigen Sie eine Gehwegueberfahrt.
Grundstueckszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und muessen von der zustaendigen Stelle genehmigt werden.
In der Regel werden die Arbeiten im oeffentlichen Strassenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefaellen duerfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein.
Achten Sie auf eine hoehenmaessige und optische Durchgaengigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse ueberwinden muessen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.
Saemtliche Kosten fuer die Anlegung der Gehwegueberfahrt muessen Sie selbst tragen.
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Ansprechpartner
Stadt Bocholt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +492871953478
E-Mail: thomas.joester@bocholt.de
erforderliche Unterlagen
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- Planskizze der Oertlichkeit
- Massstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzflaeche und Zufahrt
- Fotos der Bestandssituation
Voraussetzungen
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- Sie selbst muessen Eigentuemer des Grundstuecks sein, fuer welches Sie die Gehwegueberfahrt beantragen.
- Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sobald der Antrag vorliegt, wird geprueft, ob Gruende gegen die Ausfuehrung der Gehwegueberfahrt sprechen. Nach der Pruefung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
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Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, fuer welches Sie eine Baugenehmigung benoetigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
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