Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte

    Gehwegueberfahrt Erlaubnis beantragen

    Hinweise für Bocholt

    Sie moechten Ihr Grundstueck, beispielsweise fuer einen Stellplatz, von der Strasse aus befahrbar machen. Fuer die Herstellung einer Gehwegueberfahrt benoetigen Sie die Zustimmung der zustaendigen Behoerde.

    Beschreibung

    Hinweise für Bocholt

    Die Gehwegueberfahrt, auch Grundstueckszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstueck mit Fahrzeugen von der Strasse aus gut zu erreichen.

    Wenn Sie beispielsweise einen Stellplatz errichten moechten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benoetigen Sie eine Gehwegueberfahrt.

    Grundstueckszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und muessen von der zustaendigen Stelle genehmigt werden.

    In der Regel werden die Arbeiten im oeffentlichen Strassenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefaellen duerfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein.

    Achten Sie auf eine hoehenmaessige und optische Durchgaengigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse ueberwinden muessen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.

    Saemtliche Kosten fuer die Anlegung der Gehwegueberfahrt muessen Sie selbst tragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2c55e49f00d4059c133cca9069f47b74

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Bocholt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58

    46395 Bocholt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492871953478

    E-Mail: thomas.joester@bocholt.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bocholt - Fachbereich Mobilität und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58

    46395 Bocholt

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bocholt

    • Planskizze der Oertlichkeit
    • Massstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzflaeche und Zufahrt
    • Fotos der Bestandssituation

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bocholt

    • Sie selbst muessen Eigentuemer des Grundstuecks sein, fuer welches Sie die Gehwegueberfahrt beantragen.
    • Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bocholt

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprueft, ob Gruende gegen die Ausfuehrung der Gehwegueberfahrt sprechen. Nach der Pruefung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bocholt

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, fuer welches Sie eine Baugenehmigung benoetigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bocholt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de