Gehwegüberfahrt Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Waldfeucht
Eine Absenkung der öffentlichen Nebenanlagen kann durch den Fachbereich Bauen genehmigt werden, wenn die örtlichen Verhältnisse dies zulassen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Für die erforderlichen Arbeiten ist beim Fachbereich Bauen eine Genehmigung einzuholen. Die Arbeiten werden durch den gemeindlichen Bauhof oder durch eine von der Gemeinde beauftragte Fachfirma kostenpflichtig hergestellt. Zur Beantragung einer Bordsteinabsenkung und zur Abstimmung des dafür erforderlichen Ortstermins wenden Sie sich bitte an den zuständige/n Mitarbeiter/in des Fachbereiches Bauen.
Bei Kontakt via E-Mail hinterlassen Sie bitte Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer damit man sich mit Ihnen in Verbindung setzen kann.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Gemeinde Waldfeucht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +4924 55 40 777 20
E-Mail: h.thissen@waldfeucht.de
erforderliche Unterlagen
- Planskizze der Örtlichkeit
- Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
- Fotos der Bestandssituation
Voraussetzungen
- Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
- Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021