Gehwegüberfahrt Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Korschenbroich
- Gehwegabsenkungen
- Rückbau von nicht mehr benötigten Absenkungen
- Versetzen von Verkehrsschildern und Laternen auf Grund einer Absenkung
Bitte nutzen Sie für die Beantragung einer Gehwegüberfahrt/Bordsteinabsenkung den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".
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Ansprechpartner
Stadt Korschenbroich
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +492161 613229
E-Mail: tiefbau@korschenbroich.de
Amt 66: Tiefbau und Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 613-0
Fax: 02161 613-245
Amt 66: Tiefbau und Straßenverkehr
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Fax: 02161 613-245
Amt 66: Tiefbau und Straßenverkehr
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Telefon Festnetz: 02161 613-0
Fax: 02161 613-245
erforderliche Unterlagen
- Planskizze der Örtlichkeit
- Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
- Fotos der Bestandssituation
Voraussetzungen
- Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
- Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Korschenbroich
Für diese Maßnahme erhebt die Stadt Korschenbroich eine Verwaltungsgebühr nach Tarif-Nr. 9 der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Korschenbroich vom 30.10.2007 in Höhe von 67,20 EUR.
Diese Gebühr wird mit der Maßnahme abgerechnet.
Die Kosten für die jeweilige Absenkung entnehmen Sie bitte dem Antrag (siehe "Downloads").
Hinweise (Besonderheiten)
Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Korschenbroich