Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte

    Gehwegüberfahrt Erlaubnis beantragen

    Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    Wenn Sie öffentliche Straßen für eigene Interessen in Anspruch nehmen möchten, z. B. für eine neue Grundstückszufahrt, Änderung, Erweiterung oder Rückbau einer vorhandenen Grundstückszufahrt, provisorische Baustellenzufahrt oder Änderung der öffentlichen Verkehrsfläche, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR, die schriftlich oder per Mail beantragt werden kann.

    Bei Gehwegabsenkungen sind die Flächen, falls nicht bereits vorhanden, mit Betonsteinpflaster nach dem Standard der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR auszuführen. Nicht mehr benötigte Absenkungen sind zurückzubauen. Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.

    Die Kosten für die Bordsteinabsenkung bzw. die Änderung der öffentlichen Straße und einen eventuellen späteren Rückbau sind vom Antragstellenden bzw. von den Bauleuten zu tragen. Die beantragten Arbeiten sind durch ein Tiefbauunternehmen auszuführen. Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten ist die erteilte Genehmigung und der Nachweis der fachlichen Qualifikation des Tiefbauunternehmens.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Grevenbroich

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Paul-Edelmann-Straße 2

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492181-608-451

    E-Mail: dennis.kretschmar@stadtbetriebe-grevenbroich.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    SBG - Straßenbau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Paul-Edelmann-Straße 2

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grevenbroich

    • Formloser Antrag
    • Planskizze der Örtlichkeit
    • Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
    • nach Möglichkeit Fotos der Bestandssituation

    Voraussetzungen

    Hinweise für Grevenbroich

    • Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
    • Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Grevenbroich

    Sie können den Antrag schriftlich oder per Mail bei der angegenben Einrichtung einreichen. Alternativ ist ein online-Antrag über das Wirtschaftsserviceportal möglich (siehe Link). Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid. 

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Grevenbroich

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen, dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Grevenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de