Gehwegüberfahrt Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Durchführung von Arbeitsstellen an Straßen:
- Straßenbauarbeiten
- Kanalbauarbeiten
- Arbeiten an Versorgungsleitungen im öffentl. Verkehrsraum (Strom, Gas, Wasser, Telekom)
Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, müssen die Unternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans von der Straßenverkehrsbehörde eine förmliche Anordnung einholen, wie ihre Arbeitsstelle auszuschildern und abzusichern ist.
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Ansprechpartner
Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-6241
Fax: 02161 25-6299
Stadt Mönchengladbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +492161 49 10 864
E-Mail: straßenaufbruch@mags.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mönchengladbach
Notwendige Unterlagen
Antrag gemäß RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) mit folgenden Angaben:
- Art der Arbeit
- Auftraggeber
- Straße/Ort der Arbeitsstelle
- Ausmaß der Arbeitsstelle
- Beginn und Dauer der Arbeiten
- Beschilderung/ Absicherung der Arbeitsstelle
- Name, Anschrift, Telefonnummer des Verantwortlichen
Voraussetzungen
- Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
- Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Mönchengladbach
24,00 Euro im vereinfachten Verfahren
68,00 Euro ohne Ortstermin
184,00 Euro mit Ortstermin
282,00 Euro mit Verkehrszeichenplan
Hinweise (Besonderheiten)
Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.
Weitere Informationen
Hinweise für Mönchengladbach
Rechtliche Grundlagen:
§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
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