Geflügelpest

    Geflügelpest

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Früherkennung

    Zur Früherkennung der Geflügelpest sind Geflügelhalter weiterhin verpflichtet, das Vorliegen einer Infektion mit dem Influenza-Virus durch einen Tierarzt ausschließen zu lassen, falls in einem Gänse- oder Entenbestand über einem Zeitraum von mehr als vier Tagen Verluste von mehr als der dreifachen üblichen Sterblichkeit der Tiere des Bestandes oder eine Abnahme der üblichen Gewichtszunahme oder Legeleistung von mehr als fünf Prozent auftreten. In anderen Geflügelbeständen besteht diese Pflicht, wenn innerhalb von 24 Stunden Verluste von mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als zwei Prozent bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren auftreten oder es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme kommt.

    Biosicherheitsmaßnahmen

    Gewerbliche Geflügelhalter sind nach der Geflügelpestverordnung verpflichtet, entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben einzuhalten.

    Privaten Geflügelhalter wird dringend empfohlen, ebenfalls Biosicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Weitere Informationen erhalten Sie in einem Merkblatt auf der Homepage des FLI (siehe Links).

    Anzeige Geflügelhaltung

    Für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter gilt aber weiterhin die Pflicht, ihre Geflügelhaltung bei der Tierseuchenkasse NRW anzumelden. Die Anmeldung kann einfach über den Link zur Tierseuchenkasse NRW erfolgen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4d00856bf276e361ca17d61579fa53cb

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Formulare

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am 30.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de