Fahrerkarte

    Fahrerkarte - Erteilung

    Hinweise für Wesel

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) von mehr als 3,5 Tonnen und alle Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als neun Sitzplätzen, müssen seit dem 05.08.2004 mit einem digitalen Kontrollgerät (EG-Kontrollgerät) ausgestattet sein. Jeder, der ein Fahrzeug mit einem EG-Kontrollgerät im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr führen möchte, benötigt eine Fahrerkarte.

    Sie können den Antrag persönlich durch einen Besuch bei unserem Führerscheinservice in Wesel und Moers stellen. Hierzu ist eine Terminbuchung zwingend erforderlich.
    Sie können die Beantragung aber auch selbst über unseren Onlineservice und ganz ohne Besuch bei unserem Führerscheinservice vornehmen.

    Soll ein mit einem EG-Kontrollgerät ausgerüstetes Fahrzeug mit maximal 7,5 t Gesamtgewicht zu rein privaten Zwecken (z. B. Umzug) verwendet werden, muss das EG-Kontrollgerät nicht bedient werden. Eine Fahrerkarte ist dann nicht erforderlich. Diese und weitere Ausnahmetatbestände finden Sie auch unter Nr. 2 des im Downloadbereich angebotenen Leitfaden zur Fahrpersonalverordnung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8fca97dc876c8dd72564d8df84132593

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    36-1-2 Dienstleistungszentrum Moers

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 15

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02841 202-1234

    Fax: 02841 202-1487

    E-Mail: dlz-moers@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    36-1-4 Führerscheinservice Wesel

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0281 207-4455

    E-Mail: fs@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Fahrerkarte - Erteilung

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wesel

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Abs 1 S. 2 und 3 FPersV
    § 5 FPersV
    Hinweise zu Sozialvorschriften (1.1)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wesel

    Fristen

    Hinweise für Wesel

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wesel

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • bei Selbstabholung der Fahrerkarte: 41,00€
    • für die direkte Zustellung durch die Bundesdruckerei (nur möglich, wenn Sie bereits über EU-Kartenführerschein verfügen): 44,00€
    • zuzüglich bei Verlust der bisherigen Karte: 30,70€
    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      ggf. Gebühren für den Umtausch des bisherigen Führerscheines

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Falls Sie den Antrag über einen Dritten, zum Beispiel die Fahrschule oder einen Bevollmächtigten einreichen wollen, beachten Sie bitte, dass alle benötigten Unterlagen und Unterschriften im Original vorliegen müssen. Der/die Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen können.

    Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel circa vier bis sechs Wochen.

    Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Nach Ablauf muss eine neue Fahrerkarte beantragt werden, tun Sie dies bitte rechtzeitig. Wenn die neue Fahrerkarte ausgestellt ist, muss die alte Fahrerkarte noch die ersten 28 Tage mitgeführt werden.

    Mit Entzug der Fahrerlaubnis verliert die Fahrerkarte ihre Gültigkeit. Sofern die Fahrerlaubnis zu einem späteren Zeitpunkt neu erteilt werden soll, ist eine neue Fahrerkarte auszustellen, da die Fahrerkarte die gültige Fahrerlaubnisnummer enthalten muss.

    Bei Verlust der bisherigen Fahrerkarte ist zwingend die Abgabe einer kostenpflichtigen eidesstattlichen Versicherung erforderlich. Eine bevollmächtigte Vertretung ist dann nicht möglich.

    Sollte Ihre Fahrerkarte einen Defekt aufweisen, bitten wir zunächst zu prüfen, ob die Ursache hierfür ggf. am EG-Kontrollgerät liegt (z. B. aktuellste Version der Software am Gerät). Wir werden Ihre Fahrerkarte ansonsten zur Prüfung an das Kraftfahrt-Bundesamt übersenden. Handelt es sich um einen werkseitigen oder produktiven Kartendefekt, wird Ihnen kostenlos (im Zeitraum der gesetzlichen Gewährleistungszeit von zwei Jahren) innerhalb von sieben Werktagen eine neue Fahrerkarte zur Verfügung gestellt.  In anderen Fällen (unsachgemäße Behandlung) ist der Austausch gebührenpflichtig.

    Als Ausweisdokumente anerkannt sind:

    • Personalausweis
    • eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
    • vorläufiger Ausweis
    • Reisepass

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2021

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de