Fahrerkarte

    Fahrerkarte

    Hinweise für Goch

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Jedes neue Nutzfahrzeug ab 3,5 t Gesamtgewicht und jeder neue Omnibus mit mehr als acht Fahrgastplätzen muss mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet werden.
    Wenn Sie ein solches Fahrzeug führen, benötigen Sie zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten eine sogenannte Fahrerkarte, die auch Ihre Personendaten enthält. In Nordrhein-Westfalen wird die Fahrerkarte durch die Kreise und kreisfreien Städte ausgegeben.
    Eine Antragstellung erfolgt bei Erstausstellung, Verlängerung, Synchronisation oder Änderung einer Fahrerkarte über die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Bei Verlust/Diebstahl oder Mangel/Defekt stellen Sie den Antrag bitte in den Zulassungsstellen des Kreises Kleve in Kleve oder Geldern (Mo. - Fr. 08.00 - 18.00 Uhr). 

    Wichtiger Hinweis: Sollten Sie die Fahrerkarte in Verbindung mit der Verlängerung der Fahrerlaubnis beantragen, wird erst die Verlängerung der Fahrerlaubnis bearbeitet und im Anschluss die Fahrerkarte bestellt. Läuft die Fahrerkarte zeitnah ab und soll diese vorab bestellt werden, vermerken Sie dies bitte auf dem Antrag.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2496b883761d2f80cfd6bf73f9a10706

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300

    E-Mail: buergerservice@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Goch

    Vollständig ausgefüllter Antrag, Biometrisches Lichtbild, Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden, Kopie des Führerscheins

    Formulare

    Hinweise für Goch

    Voraussetzungen

    Hinweise für Goch

    Antragsberechtigt ist, wer
    - seinen Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und
    - einen gültigen deutschen Kartenführerschein bzw. eine entsprechend gültige
    Fahrerlaubnis eines Mitgliedsstaates der EU/EWR hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Abs 1 S. 2 und 3 FPersV
    § 5 FPersV
    Hinweise zu Sozialvorschriften (1.1)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch

    Fristen

    Hinweise für Goch

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Goch

    Kosten

    Hinweise für Goch

    • Fahrerkarte: 41,00€
      Zahlungsziel:
      bei Beantragung
    • Fahrerkarte Direktversand: 46,00€
      Zahlungsziel:
      bei Beantragung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch

    Für den Verlust von Fahrerkarten, Führerscheinen und Fahrerqualifizierungsnachweisen sowie für defekte Fahrerkarten und beschädigte Fahrerqualifizierungsnachweise sind die Anträge direkt beim SVA Kleve oder Geldern zu stellen.

     

    Wenn Sie außerhalb der EU wohnen und im Kreis Kleve arbeiten, benötigen Sie auch einen Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Goch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de