Fahrerkarte
Hinweise für Goch
Beschreibung
Hinweise für Goch
Jedes neue Nutzfahrzeug ab 3,5 t Gesamtgewicht und jeder neue Omnibus mit mehr als acht Fahrgastplätzen muss mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet werden.
Wenn Sie ein solches Fahrzeug führen, benötigen Sie zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten eine sogenannte Fahrerkarte, die auch Ihre Personendaten enthält. In Nordrhein-Westfalen wird die Fahrerkarte durch die Kreise und kreisfreien Städte ausgegeben.
Eine Antragstellung erfolgt bei Erstausstellung, Verlängerung, Synchronisation oder Änderung einer Fahrerkarte über die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Bei Verlust/Diebstahl oder Mangel/Defekt stellen Sie den Antrag bitte in den Zulassungsstellen des Kreises Kleve in Kleve oder Geldern (Mo. - Fr. 08.00 - 18.00 Uhr).
Wichtiger Hinweis: Sollten Sie die Fahrerkarte in Verbindung mit der Verlängerung der Fahrerlaubnis beantragen, wird erst die Verlängerung der Fahrerlaubnis bearbeitet und im Anschluss die Fahrerkarte bestellt. Läuft die Fahrerkarte zeitnah ab und soll diese vorab bestellt werden, vermerken Sie dies bitte auf dem Antrag.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Antragsberechtigt ist, wer
- seinen Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und
- einen gültigen deutschen Kartenführerschein bzw. eine entsprechend gültige
Fahrerlaubnis eines Mitgliedsstaates der EU/EWR hat.
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Abs 1 S. 2 und 3 FPersV
§ 5 FPersV
Hinweise zu Sozialvorschriften (1.1)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Goch
- Fahrerkarte: 41,00€
Zahlungsziel:
bei Beantragung - Fahrerkarte Direktversand: 46,00€
Zahlungsziel:
bei Beantragung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Goch
Für den Verlust von Fahrerkarten, Führerscheinen und Fahrerqualifizierungsnachweisen sowie für defekte Fahrerkarten und beschädigte Fahrerqualifizierungsnachweise sind die Anträge direkt beim SVA Kleve oder Geldern zu stellen.
Wenn Sie außerhalb der EU wohnen und im Kreis Kleve arbeiten, benötigen Sie auch einen Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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