Fahrerkarte
Hinweise für Wuppertal
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Folgende Anträge zur Fahrerkarte können hier online gestellt werden:
- Neuantrag
- Folgekarte
- Verlustmeldung
- Diebstahlmeldung
Die Meldung über eine defekte Fahrerkarte kann hier erstellt werden.
Wer ein Kraftfahrzeug führen will, das mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet ist, benötigt eine Fahrerkarte. Sie wird bei der Führerscheinstelle beantragt und vom Kraftfahrt-Bundesamt hergestellt.
Fahrerkarten können bei den Fahrerlaubnisbehörden des Hauptwohnsitzes beantragt werden.
Werkstatt- und Unternehmerkarten werden nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt, diese können online unter Werkstattkarte und Unternehmenskarte beantragt werden. Für Anträge von Werkstatt- und Unternehmerkarten in Papierform ist die Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2 zuständig.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Führerschein- und Verkehrsgewerbestelle, KFZ-Stilllegungsmaßnahmen 405.22
Kontakt
Telefon Festnetz: 0202 563-9006
erforderliche Unterlagen
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- deutscher Kartenführerschein oder Fahrerlaubnis aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 aktuelles Lichtbild im Format 35 x 45 mm (siehe Mustertafel). Es besteht die Möglichkeit gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 EUR ein biometrisches Passfoto direkt im Wartebereich am Selbstbedienungs-Terminal der Bundesdruckerei machen zu lassen. Der zuständige Sachbearbeiter erhält das Foto automatisch in digitaler Form und leitet es für die Führerscheinbestellung an die Bundesdruckerei weiter.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§§ 4, 5 Fahrpersonalverordnung (FPersV)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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- ca. 5 Werktage, wenn man bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheines ist.
- ca. 3 - 4 Wochen, wenn zunächst noch ein EU-Kartenführerschein beantragt und ausgestellt werden muss.
Kosten
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- 44,00 € bei Erst-, Folgebeantragung oder Diebstahl
- 56,80 € bei Verlust
Hinweise (Besonderheiten)
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- Der Antrag muss persönlich gestellt werden, eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
- Geltungsdauer: 5 Jahre
- Eine neue Fahrerkarte muss spätestens 15 Werktage, frühestens 6 Monate vor Ablauf der bisherigen Fahrerkarte beantragt werden. Die Gültigkeit der neuen Fahrerkarte schließt sich direkt an die Gültigkeit der bisherigen Fahrerkarte an. Da jeder Fahrer nur im Besitz einer gültigen Fahrerkarte sein darf, kann die Aushändigung der neuen Fahrerkarte erst zum Ablauf der Gültigkeit der vorherigen Fahrerkarte erfolgen.
- Die Fahrerkarte ist mit vorzulegen
- Die abgelaufene Fahrerkarte ist noch mindestens 28 Tage lang ihm Fahrzeug mitzuführen (§ 6 Fahrpersonalverordnung - FPersV).
- Bei Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte, muss eine neue Fahrerkarte unter Angabe der Gründe innerhalb von 7 Werktagen beantragt werden. Für die Zeit, in der keine Fahrerkarte vorliegt, sind entsprechende Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät zu machen.
- Sollte die Fahrerkarte nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren, so muss diese mit Informationen zur Fehlfunktion (Fehlercode) vorgelegt werden. Sie wird dann zum Kraftfahrt-Bundesamt eingeschickt und dort geprüft. Die weiteren Maßnahmen hängen von dem Ergebnis der Prüfung ab und werden individuell abgestimmt. Bitte bringen Sie auf jeden Fall ein Passfoto mit.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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