Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister EintragungOnline erledigen

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Jede in Preußisch Oldendorf gemeldete Person hat gemäß § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) das Recht und die Möglichkeit, jederzeit der Datenübermittlung an bestimmte Institutionen zu widersprechen. Dies kann formlos postalisch oder persönlich im Bürgerbüro der Stadt Preußisch Oldendorf geschehen. 

    Nach der Eintragung bleibt die Sperre im Melderegister bis zu ihrem Widerruf bestehen.

    Übermittlungssperren können eingerichtet werden gegen die Weitergabe der Daten an:

    • an Religionsgesellschaften
    • für Alters- und Ehejubiläen
    • an Adressbuchverlage
    • an die Bundeswehr
    • an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen

    Übermittlung von Meldedaten an Parteien:

    Gemäß § 50 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Von der Möglichkeit dieser Auskunft machen nahezu alle etablierten Parteien Gebrauch. Dies ist im Vorlauf von Wahlen üblich und rechtlich zulässig.

    Die Auskünfte werden über Gruppen von Wahlberechtigten erteilt, für deren Zusammensetzung ausschließlich das Lebensalter entscheidend ist. Eine andere Eigenschaft, wie z.B. die Staatsangehörigkeit, ist kein Auswahlkriterium. Die Auskünfte dürfen per Gesetz zudem nur folgende Daten enthalten: Familienname, Vorname, ggf. Doktorgrad und die derzeitige Anschrift. Die Geburtstage hingegen dürfen den Antragstellenden nicht mitgeteilt werden.

    Mit Abstand häufigster Fall ist die Auskunft zur Gruppe der Erstwählenden, um diese mit einem entsprechenden Anschreiben von der eigenen Partei zu überzeugen und zur Wahl aufzurufen.

    Gruppenauskünfte sind ausschließlich in den sechs Monaten vor der Wahl möglich. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese zudem nur für die Werbung bei der Wahl verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl wieder zu löschen bzw. zu vernichten. Es werden keine Auskünfte über Personen erteilt, über die eine Auskunftssperre nach § 51 BMG vermerkt ist.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

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    Technisch geändert am 01.02.2023

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    Formulare

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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