Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister EintragungOnline erledigen

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Hinweise für Petershagen

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Auskunftssperre

    Die Meldebehörde trägt für Sie auf Antrag eine Auskunftssperre in das Melderegister ein, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Ihnen durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Die Gründe für die beantragte Auskunftssperre sind glaubhaft darzulegen.

    Die Einrichtung der Auskunftssperre bewirkt, dass anderen Personen oder privaten Institutionen (z. B. Firmen) eine Auskunft aus dem Melderegister nur erteilt wird, wenn eine Beeinträchtigung Ihrer schutzwürdigen Interessen ausgeschlossen werden kann.

    Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.

    Übermittlungssperren

    Mit Übermittlungssperren können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen.

    Folgende Übermittlungssperren können Sie bei Ihrer Meldebehörde einrichten:

    • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
    • Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
    • Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
    • Auskünfte an Adressbuchverlage
    • Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

    Die Übermittlungssperren werden nur für diesen Wohnsitz eingerichtet. Wenn Sie eine Datenübermittlung für alle Wohnsitze ausschließen wollen, müssen Sie die Übermittlungssperren bei den entsprechenden Meldebehörden einrichten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6e4e52f28b14d41e9389ec3836badcc5

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Petershagen

    Die Einrichtung von Auskunfts- und Übermittlungssperren ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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