Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister EintragungOnline erledigen
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Hinweise für Lage
Beschreibung
Hinweise für Lage
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen. Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
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Nordrhein-Westfalen
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