Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister EintragungOnline erledigen

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Hinweise für Extertal

    Beschreibung

    Hinweise für Extertal

    Mit "Übermittlungssperren" können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen.

    Folgende Übermittlungssperren können Sie hier online bei Ihrer Meldebehörde einrichten:

    • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
    • Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
    • Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
    • Auskünfte an Adressbuchverlage
    • Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

    Die Übermittlungssperren werden nur für diesen Wohnsitz eingerichtet. Wenn Sie eine Datenübermittlung für alle Wohnsitze ausschließen wollen, müssen Sie die Übermittlungssperren bei den entsprechenden Meldebehörden einrichten.
    Das Einrichten von Übermittlungssperren ist kostenfrei.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0e46c0b4181e2bb8c714a109b5122558

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstraße 36

    32699 Extertal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05262 402-150

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Extertal

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de