Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister EintragungOnline erledigen

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Hinweise für Marienmünster

    Beschreibung

    Hinweise für Marienmünster

    Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister, aus denen sie auch Auskünfte erteilen können.

    Jeder Einwohner hat gegenüber der Meldebehörde -nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes- die Möglichkeit, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen bzw. diese per ausdrücklicher Einwilligung erst zu ermöglichen.

    Widerspruchsrechte bestehen gegen die Übermittlung von Daten an

    • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
    • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
    • Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressverzeichnissen in Buchform
    • öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
    • das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial

    Nur mit Einwilligung darf die Meldebehörde Daten übermitteln zu Zwecken

    • der Werbung
    • des Adresshandels.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 1

    37696 Marienmünster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05276 9898-19

    Fax: 05276 9898-90

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Marienmünster

    Die Eintragung einer Auskunfts- oder Übermittlungssperre kann wie folgt beantrag werden:

    1. schriftlich mit ausgefülltem und unterzeichnetem Antrag für Widerspruch gegen Datenübermittlung bzw. Einrichtung einer Auskunftssperre

    2. persönlich mit ausgefülltem und unterzeichnetem Antrag für Widerspruch gegen Datenübermittlung bzw. Einrichtung einer Auskunftssperre (nur mit Terminvereinbarung)

    Formulare

    Hinweise für Marienmünster

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Eintragung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Marienmünster

    Weitere Informationen

    Hinweise für Marienmünster

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de