Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister EintragungOnline erledigen

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Hinweise für Recklinghausen

    Beschreibung

    Hinweise für Recklinghausen

    Allgemeine Informationen

    Jede Person kann über eine andere Person (nicht über sich selber), sofern sie diese eindeutig benennen kann, Auskunft erhalten (einfache oder erweiterte Melderegisterauskunft). Die Daten dürfen jedoch grundsätzlich nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden. Darüber hinaus müssen Gewerbetreibende den gewerblichen Zweck ihrer Anfrage mitteilen und dürfen die Auskunft dann auch nur für diesen Zweck nutzen. Ihre Daten sind somit generell noch stärker geschützt als bisher.

     

    Einfache Melderegisterauskunft

    Bei einer einfachen Melderegisterauskunft werden Name, Doktorgrad, Anschrift und sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache mitgeteilt. Für die Antragstellung bestehen verschiedene Möglichkeiten:

    1. Antrag auf dem Postweg oder per Mail

    Ein Formular für die Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft finden Sie unten. Es kann vollständig ausgefüllt auf dem Postweg oder per E-Mail unter einwohnermeldeamt[at]recklinghausen.de eingereicht werden.

    Die Gebühr in Höhe von 11 Euro wird zusammen mit der Auskunft per Rechnung erhoben.

    2. Antrag über das Online-Serviceportal

    Der Antrag für die einfache Melderegisterauskunft kann auch über das Online-Serviceportal der Stadt Recklinghausen gestellt werden. Die Anfrage wird hierbei elektronisch an das Bürgerbüro übermittelt. Die Auskunftserteilung erfolgt schriftlich. Die Gebühr in Höhe von 11 Euro wird im Verfahren mittels PayPal oder per Online-Banking bezahlt. Das Online-Serviceportal erreichen Sie hier.

    3. Bürgerauskunft EMRA

    Für die einfache Melderegisterauskunft existiert zudem ein Online-Verfahren, bei der die Auskunft in der Regel innerhalb von 24 Stunden erteilt wird. Durch Wegfall der Postlaufzeiten ist dieses Verfahren schneller und durch eine geringere Gebühr (6 Euro) kostengünstiger als die übrigen Anfragemöglichkeiten. Beim Online-Verfahren ist eine Bezahlung per Lastschrift vorgesehen. Die Nutzung ist daher nur mit Angabe einer Bankverbindung möglich. Das Online-Verfahren erreichen Sie hier.

     

    Erweiterte Melderegisterauskunft

    Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft über bestimmte weitere gespeicherte Daten einer anderen Person (nicht über sich selber) ist der Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich.

    1. Antrag auf dem Postweg oder per Mail

    Ein Formular für die Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft finden Sie unten. Es kann vollständig ausgefüllt und zusammen mit dem Nachweis des berechtigten Interesses auf dem Postweg oder per E-Mail unter einwohnermeldeamt[at]recklinghausen.de eingereicht werden.

    Die Gebühr in Höhe von 15 Euro wird zusammen mit der Auskunft per Rechnung erhoben.

    2. Antrag über das Online-Serviceportal

    Der Antrag für die erweiterte Melderegisterauskunft kann auch über das Online-Serviceportal der Stadt Recklinghausen gestellt werden. Die Anfrage wird hierbei elektronisch an das Bürgerbüro übermittelt. Die Auskunftserteilung erfolgt schriftlich. Die Gebühr in Höhe von 15 Euro wird im Verfahren mittels PayPal oder per Online-Banking bezahlt. Das Online-Serviceportal erreichen Sie hier.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f033cefd85820ce8a348eff261ad9c97

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 4

    45657 Recklinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02361/50-1640

    E-Mail: einwohnermeldeamt@recklinghausen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Recklinghausen

    Formulare

    Hinweise für Recklinghausen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Recklinghausen

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Recklinghausen

    Einfache Melderegisterauskunft auf dem Postweg oder über das Online-Serviceportal: 11 Euro

    Einfache Melderegisterauskunft über die Bürgerauskunft EMRA: 6 Euro

    Erweiterte Melderegisterauskunft: 15 Euro

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Recklinghausen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Recklinghausen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de