Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister EintragungOnline erledigen

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Beschreibung

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Auskunftssperre

    Es besteht die Möglichkeit bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange, eine Auskunftssperre oder einen bedingten Sperrvermerk zu beantragen.

    Der Antrag auf Auskunftssperre muss schriftlich mit entsprechenden Nachweisen beim Bürgerzentrum eingereicht werden. Vordrucke hierfür sind im Bürgerzentrum erhältlich. Der Bürger erhält aufgrund seines Antrags auf Auskunftssperre einen entsprechenden Bescheid.

    Sie können den Antrag auf Auskunftssperre auch hier online stellen.
    Wichtiger Hinweis: Dies setzt eine vorherige Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW und ihrem elektronischen Personalausweis voraus!

    Weitere Informationen zum Servicekonto.NRW finden Sie hier: Was ist das Servicekonto.NRW?

    Übermittlungssperren

    Nach § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) hat jeder Einwohner, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ein Widerspruchsrecht. Die Betroffenen haben folgende Rechte:

    1. Widerspruch der Übermittlung ihrer Daten  an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 S. 2 BMG), 
    2. Widerspruch der Übermittlung ihrer Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen  Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene  (§ 50 Abs. 5 BMG),
    3. Widerspruch der Übermittlung ihrer Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen
      (§ 50 Abs. 5 BMG),
    4. Widerspruch der Übermittlung ihrer Daten an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 BMG).

    Sie können hier über den Punkt Onlinedienstleistung direkt digital einen Antrag auf Eintragung von Übermittlungssperren stellen.

    Aufgrund der Änderung des Wehrpflichtgesetzes (§ 58 Wehrrechtsänderungsgesetz) aus dem Jahr 2012 findet eine Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung statt. Es wird jeder deutsche Staatsangehörige übermittelt, der im darauffolgenden Jahr 18 Jahre alt wird, zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial. Dieser Übermittlung kann nach § 36 Abs. 2 S. 1 BMG widersprochen werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b4d30de0720ab627519fb13f3c6396f4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 04.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Ordnungsverwaltung, Bürgerzentrum, Zivil- und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerzentrum

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Formulare

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de