Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Hinweise für Baesweiler
Beschreibung
Hinweise für Baesweiler
bei Gefahr für Leben, Gesundheit und persönliche Freiheit
Grundsätzlich übermittelt die Meldebehörde aufgrund gesetzlicher Vorschriften Adressdaten an anfragende Personen oder Firmen. Das Bundesmeldegesetz bietet Einwohner/innen das Recht, eine Auskunftssperre zu beantragen. Dies bedeutet, dass eine Weitergabe der persönlichen Daten unterbleibt.
Bei einem Fortzug in eine andere Gemeinde ist die Auskunftssperre - soweit diese fortbestehen soll - bei der Anmeldung erneut zu beantragen.
Voraussetzungen
Eine Auskunftssperre kann eingerichtet werden, wenn die betroffene Person glaubhaft macht, dass durch eine Melderegisterauskunft ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.
Benötigte Unterlagen & Antragstellung
Diese Auskunftssperre kann schriftlich unter Darlegung der Gründe beantragt werden. Es sind vorhandene Beweismittel anzugeben (zum Beispiel Zeugenaussagen, polizeiliche Bestätigungen, ärztliche Bescheinigungen).
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen