Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister EintragungOnline erledigen
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Hinweise für Alsdorf
Beschreibung
Hinweise für Alsdorf
Folgende Übermittlungssperren können im Einwohnwermeldeamt der Stadt Alsdorf bearbeitet werden:
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für die Bearbeitung des Antrages werden keine Gebühren erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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