Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister EintragungOnline erledigen

    Beantragung einer Auskunfts- und Übermittlungssperren

    Hinweise für Willich

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Eintragung von Übermittlungssperren im Melderegister

    Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten

    • an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
    • an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
    • an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
    • an Adressbuchverlage
    • bei Alters-und Ehejubiläen

     zu widersprechen.

    Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden. Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen. Der Widerspruch gilt, bis Sie diesen widerrufen.

    Einrichtung einer Auskunftssperre

    Die Meldebehörde trägt auf Antrag eine Auskunftssperre in das Melderegister ein, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Betroffene oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft

    • eine Gefahr für Leben
    • Gesundheit
    • persönliche Freiheit
    • oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.

    Hierzu ist bei der Meldebehörde ein Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 BMG zu stellen. Dieser kann formlos oder mit dem zur Verfügung stehenden Antrag auf Eintragung einer Melderegisterauskunftssperre gemäß § 51 Bundesmeldegesetz gestellt werden.

    Die Gründe für die beantragte Auskunftssperre sind glaubhaft und ausführlich darzulegen. Die Meldebehörde kann im Einzefall die Vorlage weiterer Nachweise vom Antragsteller fordern. Die Auskunftssperre wird im Melderegister im Datensatz zur eigenen Person eingetragen. Sie wird auch im Datensatz von Ehegatten oder Lebenspartnern, beim gesetzlichen Vertreter oder minderjährigen Kindern als sogenannte beigeschriebene Daten berücksichtigt.

    Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6ab640fefcd8158839a1da7c4746bdb7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtteilbüro

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 56 / 949-300

    Fax: 0 21 56 / 949-433

    E-Mail: stadtteilbuero@stadt-willich.de

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Personalausweis, aktuelle Urteile, Atteste, Polizeiberichte, Strafanzeigen

    Formulare

    Hinweise für Willich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Willich

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    Sie sprechen in einem der Stadtteilbüros vor und teilen mit, dass Sie eine Übermittlungssperre eintragen lassen möchten.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Willich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de