Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister EintragungOnline erledigen

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Hinweise für Velbert

    Beschreibung

    Hinweise für Velbert

    Neu: Über das Serviceportal der Stadt Velbert können Sie einen Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre auch online beantragen.

    Sie können einen Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre kostenfrei über den Link unter Onlinedienstleistungen  beantragen. Die Beantragung erfolgt online über ein Formular und wird elektronisch an die Meldebehörde weitergeleitet. Die Übermittlungssperre wird nach Prüfung durch die Meldebehörde entsprechend eingetragen. 

    Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohnerinnen und Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister, aus denen sie auch Auskünfte erteilen können.
    Jeder Einwohner und jede Einwohnerin hat gegenüber der Meldebehörde - nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes - die Möglichkeit, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen beziehungsweise diese per ausdrücklicher Einwilligung erst zu ermöglichen.

    Widerspruchsrechte bestehen gegen die Übermittlung von Daten an:

    • Parteien
    • Wählergruppen und Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Zwecke der Wahlwerbung
    • Mandatsträger und Mandatsträgerinnen, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen
    • Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressverzeichnissen in Buchform
    • eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
    • das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial

    Nur mit Einwilligung darf die Meldebehörde Daten übermitteln zu Zwecken:

    • der Werbung
    • des Adresshandels

     

    Wichtig: Bereits bestehende Übermittlungssperren nach dem Melderechtsrahmen- oder Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen werden analog übernommen und brauchen nicht neu erklärt zu werden.

    Der Widerspruch oder die Einwilligung kann persönlich, schriftlich bei der Meldebehörde - ServiceBüro der Stadt Velbert - oder per Onlineantrag erfolgen. Die Beauftragung einer anderen Person ist nicht möglich. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.


    Zur persönlichen Vorsprache müssen Sie sich einen Termin über das Terminbuchungssystem oder per Telefon unter 02051/26-2320 buchen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0f6bfbff598259894af84015d03d3e00

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    ServiceBüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02051 26-2320

    Fax: 02051 26-2327

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Detaillierte Informationen zu den einzelnen Widerspruchsrechten erhalten Sie im Dokument "Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre" im Bereich Downloads.

    Sollten Sie weitere Informationen zum Datenschutz wünschen, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Velbert.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de