Vermittlungsgeschäfte (Handeln und Makeln)

    Vermittlungsgeschäfte (Handeln und Makeln)

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Wer ungefährliche Abfälle sammelt, befördert, handelt oder makelt, muss seine Tätigkeit vor Aufnahme bei der zuständigen Behörde einmalig anzeigen. Dies gilt seit dem 1. Juni 2014 auch für sog. wirtschaftliche Unternehmen (z.B. Handwerksbetriebe). Mit der Anzeigepflicht soll erreicht werden, dass alle Unternehmen, die eine der genannten abfallbezogenen Tätigkeiten durchführen, bei der jeweils zuständigen Behörde registriert sind. Wer gefährliche Abfälle sammelt, befördert, handelt oder makelt, benötigt hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis. Wer bereits über eine abfallrechtliche Transportgenehmigung oder Maklergenehmigung nach früherem Abfallrecht verfügt, kann diese weiterhin nutzen, solange die Genehmigung noch gültig ist und keine wesentlichen Änderungen aufgetreten sind. Ansonsten ist eine Erlaubnis erforderlich. Die Erlaubnis kann

    • bundesweit oder für ein oder mehrere Bundesländer,
    • unbefristet oder für einen bestimmten Zeitraum,
    • für alle als gefährlich erklärten Abfallarten oder ausgewählte Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) erteilt werden. Ausgenommen von der Erlaubnispflicht für gefährliche Abfälle sind kraft Gesetzes die öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger sowie Entsorgungsfachbetriebe. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind durch Rechtsverordnung oder durch Sondergesetz möglich. Solche Ausnahmen gelten derzeit für
      • das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen tätig sind, das Sammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen zur Verwertung, die vom Hersteller oder Vertreiber freiwillig oder aufgrund einer Rechtsverordnung zurückgenommen werden,
      • das Sammeln und Befördern von gefährlichen Altfahrzeugen,
      • das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Altbatterien,
      • das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Elektro- und Elektronikaltgeräten,
      • das Sammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen, die Abfälle mit Seeschiffen sammeln oder befördern sowie
      • das Sammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen, die Abfälle im Rahmen von Paket-, Express- und Kurierdiensten befördern.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Abfallwirtschaftsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Quettinger Str. 220

    51381 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-3201

    E-Mail: uab@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Untere Abfallwirtschaftsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Quettinger Str. 220

    51381 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-3201

    E-Mail: uab@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wasser / Abfall/ Gewerblicher Immissionsschutz - Abteilung 323

    Adresse

    Hausanschrift

    Quettinger Str. 220

    51381 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-3201

    E-Mail: 32@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

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