Vermittlungsgeschäfte (Handeln und Makeln)
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Wer ungefährliche Abfälle sammelt, befördert, handelt oder makelt, muss seine Tätigkeit vor Aufnahme bei der zuständigen Behörde einmalig anzeigen. Dies gilt seit dem 1. Juni 2014 auch für sog. wirtschaftliche Unternehmen (z.B. Handwerksbetriebe). Mit der Anzeigepflicht soll erreicht werden, dass alle Unternehmen, die eine der genannten abfallbezogenen Tätigkeiten durchführen, bei der jeweils zuständigen Behörde registriert sind. Wer gefährliche Abfälle sammelt, befördert, handelt oder makelt, benötigt hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis. Wer bereits über eine abfallrechtliche Transportgenehmigung oder Maklergenehmigung nach früherem Abfallrecht verfügt, kann diese weiterhin nutzen, solange die Genehmigung noch gültig ist und keine wesentlichen Änderungen aufgetreten sind. Ansonsten ist eine Erlaubnis erforderlich. Die Erlaubnis kann
- bundesweit oder für ein oder mehrere Bundesländer,
- unbefristet oder für einen bestimmten Zeitraum,
- für alle als gefährlich erklärten Abfallarten oder ausgewählte Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) erteilt werden. Ausgenommen von der Erlaubnispflicht für gefährliche Abfälle sind kraft Gesetzes die öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger sowie Entsorgungsfachbetriebe. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind durch Rechtsverordnung oder durch Sondergesetz möglich. Solche Ausnahmen gelten derzeit für
- das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen tätig sind, das Sammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen zur Verwertung, die vom Hersteller oder Vertreiber freiwillig oder aufgrund einer Rechtsverordnung zurückgenommen werden,
- das Sammeln und Befördern von gefährlichen Altfahrzeugen,
- das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Altbatterien,
- das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Elektro- und Elektronikaltgeräten,
- das Sammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen, die Abfälle mit Seeschiffen sammeln oder befördern sowie
- das Sammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen, die Abfälle im Rahmen von Paket-, Express- und Kurierdiensten befördern.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Untere Abfallwirtschaftsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-3201
E-Mail: uab@stadt.leverkusen.de
Untere Abfallwirtschaftsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-3201
E-Mail: uab@stadt.leverkusen.de
Wasser / Abfall/ Gewerblicher Immissionsschutz - Abteilung 323
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-3201
E-Mail: 32@stadt.leverkusen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
Formulare
Hinweise für Leverkusen
Voraussetzungen
Hinweise für Leverkusen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Leverkusen
Verfahrensablauf
Hinweise für Leverkusen
Fristen
Hinweise für Leverkusen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Leverkusen
Kosten
Hinweise für Leverkusen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Leverkusen
Weitere Informationen
Hinweise für Leverkusen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Leverkusen