Eheurkunde Ausstellung bei Eheschließung im Ausland oder ehemaligen deutschen Gebiet

    Ausstellen einer Eheurkunde bei Auslandsheirat

    Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Folgende Urkunden und Abschriften können Sie persönlich im Standesamt Petershagen oder ganz bequem von zu Hause aus online beantragen:

    • Eheurkunde (auch international)
    • Geburtsurkunde (auch international)
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Sterbeurkunde (auch international)
    • beglaubigte Auszüge und Abschriften aus dem Ehe-, Geburten-, Lebenspartnerschafts- oder dem Sterberegister
    • Bescheinigung über die Geburtszeit

    Alle Urkunden sind im Standardformat DIN A4 und im Format DIN A5 für das Stammbuch verfügbar.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_463a334b20b3739ef859b7722a77aae2

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßfreiheit 2-4

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-198

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
    • ggf. Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu dem/der Urkundeninhaber/in (z. B. als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis derselben Eltern)
    • ggf. Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die Eheschließung muss im deutschen Eheregister beurkundet sein.
    • Die antragstellende Person für die Beurkundung muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
    • Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegatten und Ehegattinnen, Lebenspartner und Lebenspartnerinnen, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Die antragsberechtigte Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde oder eines beglaubigten Auszugs aus dem Register.
    • Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.

    Kosten

    Hinweise für Petershagen

    Die aktuellen Gebühren betragen seit dem 01.01.2009 10,00€ je Personenstandsurkunde.

    Weitere Ausfertigungen derselben Urkunde, die gleichzeitig bestellt werden, kosten jeweils 5,00€.

    Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung oder für die Beantragung von Kindergeld.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Petershagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de