Ausstellen einer Eheurkunde bei Auslandsheirat
Beschreibung
Hinweise für Kalletal
Das Standesamt der Gemeinde Kalletal stellt zum Nachweis des Personenstandes folgende Personenstandsurkunden aus, wenn sich der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall) im Kalletal ereignet hat:
- Geburtsurkunden ab 1912
- Eheurkunden (alter Begriff Heiratsurkunden) ab 1942
- Sterbeurkunden ab 1992
- Lebenspartnerschaftsurkunden ab 2001
- Beglaubigte Ablichtungen aus allen Personenstandsregistern der o. g. Jahrgänge
- Mehrsprachige bzw. internationale Urkunden der o. g. Jahrgänge
Hinweise:
Ablichtungen bzw. beglaubigte Ablichtungen aus älteren Registern können über das Stadtarchiv angefordert werden.
Die Personenstandsregister wurden bis zum 31. Dezember 2008 in Papierform geführt und als Heirats-, Geburten- Lebenspartnerschafts- und Sterbebücher bezeichnet. Seit dem 1. Januar 2009 werden die Register elektronisch geführt. Alteinträge in Papierform können in die elektronische Form übertragen werden. In der Zeit vom 1. Januar 1958 bis zum 31. Dezember 2008 wurden zusätzlich zu den Heiratsbüchern auch Familienbücher geführt.
Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten gewerblicher Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Kalletal.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kalletal
- Art der benötigten Urkunde (vollständiger Name, Daten, Ortsangaben)
- Anzahl der Urkunden
- Verwendungszweck
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Kontaktdaten des Antragstellenden
- Verwandtschaftsverhältnis
- Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers (ggf.)
- Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. dem Urkundeninhabers (ggf.)
- Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse (ggf.)
Hinweis zur Beantragung mit Vollmacht:
Soll die Bevollmächtigte bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Urkunde an die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigten nicht ausgehändigt werden. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Eheschließung muss im deutschen Eheregister beurkundet sein.
- Die antragstellende Person für die Beurkundung muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
- Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegatten und Ehegattinnen, Lebenspartner und Lebenspartnerinnen, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Die antragsberechtigte Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde oder eines beglaubigten Auszugs aus dem Register.
- Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.
Kosten
Hinweise für Kalletal
- Erste Urkunde: 10 Euro
- Jede weitere gleiche Urkunde im selben Arbeitsgang: 5 Euro
- Bekanntgabe der Geburtszeit: 6 Euro
- Geburtsurkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei
- Sterbeurkunden für die Krankenkasse, die gesetzliche Rentenversicherung, das Versorgungsamt und die Bestattung sind gebührenfrei
Weitere Informationen
Hinweise für Kalletal
Urkundenformate
- DIN A4
- DIN A5
- DIN A5 mit Lochung zum Einheften in das Familienstammbuch
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandrecht, des Landes Bremen
Stichwörter
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