Ausstellen einer Eheurkunde bei Auslandsheirat
Beschreibung
Hinweise für Herford
Trauzeugen sind nicht erforderlich, es können jedoch bis zu zwei Trauzeugen an der Eheschließung teilnehmen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herford
Je nach Personenstand sind unterschiedliche Dokumente vorzulegen.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Terminvereinbarung für die Anmeldung der Eheschließung bei den Sachbeabeitenden nach den erforderlichen Unterlagen!
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Eheschließung muss im deutschen Eheregister beurkundet sein.
- Die antragstellende Person für die Beurkundung muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
- Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegatten und Ehegattinnen, Lebenspartner und Lebenspartnerinnen, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Die antragsberechtigte Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde oder eines beglaubigten Auszugs aus dem Register.
- Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.
Kosten
Hinweise für Herford
Bei Anmeldung der Eheschließung,
- wenn deutsches Recht zu beachten ist, 40,00 Euro
- wenn ausländisches Recht zu beachten ist, 66,00 Euro
Allerdings fallen weitere Gebühren, z.B. für Erklärungen zur Namensführung oder Eidesstattliche Versicherungen, erweiterte Meldebescheinigungen und Urkunden an.* Eine detaillierte Gebührenübersicht hält Ihr Standesamt für Sie bereit.
Sie können in bar oder mit EC-Karte bezahlen.
*eine Urkunde kostet 10 €, jede weitere gleichartige Urkunde kostet 5 €.
Weitere Informationen
Hinweise für Herford
Trauungen am Samstag
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandrecht, des Landes Bremen
Stichwörter
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