Ausstellen einer Eheurkunde bei Auslandsheirat
Beschreibung
Hinweise für Langenberg
Sie haben sich entschieden, Ihren Lebensweg gemeinsam weiterzugehen - herzlichen Glückwunsch!
Bevor es jedoch soweit ist, sind noch einige Formalitäten zu erledigen. Zunächst müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden.
Die Anmeldung (früher hieß es "Aufgebot") für die standesamtliche Trauung wird von den Verlobten beim Standesamt des Wohnortes durch persönliche Vorsprache vorgenommen.
Wohnen die Verlobten an verschiedenen Orten, so können Sie wählen, bei welchem Standesamt sie die Eheschließung anmelden wollen.
Sollten Sie nicht in Langenberg wohnen, hier aber heiraten wollen, müssen Sie Ihre Eheschließung rechtzeitig beim Standesamt Ihres Wohnortes anmelden.
Einen Wunschtermin für Ihre Eheschließung sprechen Sie bitte rechtzeitig mit unserem Standesamt ab. Trauungen findet in unserem Trauzimmer im Rathaus statt. An bestimmten Terminen können Sie sich im historischen "Cafe zur Linde", auf "Hof Cramer" oder im "Heimathaus Benteler" trauen lassen.
Weitere Informationen zu unseren Traumräumen finden Sie auf der Homepage unter www.langenberg.de in der Rubrik Rathaus in Langenberg / Standesamt. Hier gelangen Sie direkt auf die Seite: Standesamt | Gemeindeverwaltung Langenberg
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenberg
Da jede Anmeldung zur Eheschließung individuell verschieden ist, kann eine verbindliche Aussage nicht getroffen werden. Es ist daher sinnvoll, sich vorab beim Standesamt zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Bitte zögern Sie nicht, Ihre Fragen mit unserer Standesbeamtin zu klären.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Eheschließung muss im deutschen Eheregister beurkundet sein.
- Die antragstellende Person für die Beurkundung muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
- Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegatten und Ehegattinnen, Lebenspartner und Lebenspartnerinnen, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Die antragsberechtigte Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde oder eines beglaubigten Auszugs aus dem Register.
- Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandrecht, des Landes Bremen
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