Eheurkunde Ausstellung bei Eheschließung im Ausland oder ehemaligen deutschen Gebiet

    Ausstellen einer Eheurkunde bei Auslandsheirat

    Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Sollten Sie Fragen haben wenden Sie sich an standesamt@bad-honnef.de

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9285bf0d392669f773ab358e9ceb7afd

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2-33 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    Da die benötigten Unterlagen von Ihrem individuellen Hintergrund abhängen, kann nur das Standesamt verbindliche Aussagen hierzu treffen. In der Regel werden benötigt:

    • Eigenen Personalausweis, Reisepass oder eID des Personalausweises
    • Nachweis der Antragsberechtigung (Eheurkunde, Geburtsurkunde, etc.)
    • Nachweis des rechtlichen oder berechtigten Interesses
    • Vollmacht zur Abholung (Wenn abholende Person nicht antragstellende Person ist)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die Eheschließung muss im deutschen Eheregister beurkundet sein.
    • Die antragstellende Person für die Beurkundung muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
    • Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegatten und Ehegattinnen, Lebenspartner und Lebenspartnerinnen, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Die antragsberechtigte Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde oder eines beglaubigten Auszugs aus dem Register.
    • Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.

    Kosten

    Hinweise für Bad Honnef

    Die Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 2.2.2.4.5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW und betragen:

    für die erste Urkunde:                   10,00€

    für jede weitere Ausfertigung:         5,00€

    Gebührenfrei bei zweckgebundener Ausstellung (zum Beispiel zur Beantragung staatlicher Sozialleistungen, Sozialversicherung)

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de