Eheurkunde Ausstellung bei Eheschließung im Ausland oder ehemaligen deutschen Gebiet

    Ausstellen einer Eheurkunde bei Auslandsheirat

    Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    Deutsche Staatsangehörige können überall auf der Welt heiraten. 
    Eine im Ausland geschlossene Ehe ist grundsätzlich in Deutschland gültig, wenn sie nach den im Land geltenden Gesetzen geschlossen wurde.


    Als Nachweis über die im Ausland geschlossene Ehe dient die dort ausgestellte Urkunde. Gegebenenfalls ist eine deutschsprachige Übersetzung erforderlich.
    Informationen über die Form der Urkunde oder Überbeglaubigungen erhalten Sie bei den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen.


    Eine Verpflichtung, die Ehe registrieren zu lassen besteht nicht, da es in Deutschland kein förmliches Anerkennungsverfahren für ausländische Ehen gibt.
    Auf Antrag kann beim Wohnortstandesamt ein Eheregister ausgestellt werden. Diese deutsche Urkunde beweist die Eheschließung und gibt Aufschluss über die Namensführung.

    Der Antrag mit allen Unterlagen kann postalisch eingereicht werden.
    Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist nur in Einzelfällen erforderlich, z.B. bei einer gewünschten Namensänderung.

    Zuständige Behörden

    Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die Person, die im Ausland geheiratet hat, ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte.
    Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte.
    Ergibt sich auch hieraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin.

    Bei Wohnsitz im Ausland kann der Antrag auch über eine der deutschen Auslandsvertretungen gestellt werden. Diese leitet dann die Unterlagen an das zuständige Standesamt weiter.

    Zum Antrag   >

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2693964d8decab67f1fa5cb361012fe7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Standesamt - 33/2

    Adresse

    Hausanschrift

    Inselstraße 17

    40479 Düsseldorf

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf

    Die benötigten Dokumente und Unterlagen sind individuell und sollten daher für jeden Einzelfall geklärt werden. 

    Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular.

    Gebühren:

    • 110 Euro für die Prüfung und Bearbeitung
    • 15 Euro für die Ausstellung einer deutschen Eheurkunde

    Befreiungen:

    Nein

    Ermäßigungen:

    Wenn Sie bei Antragstellung einen Düsselpass vorlegen, erhalten Sie einen Rabatt von 50 %.

    Zum Antrag   >

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düsseldorf

    • Ein Ehegatte hat die deutsche Staatsangehörigkeit
      oder ist anerkannter Flüchtling
      oder Asylberechtigter
      oder staatenlos
    • Bei einer in Deutschland geschlossenen Konsulatsehe:
      beide Ehegatten haben ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit
    • Einer oder beide Ehegatten haben ihren (letzten) gemeldeten Wohnsitz in Düsseldorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Die antragsberechtigte Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde oder eines beglaubigten Auszugs aus dem Register.
    • Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar in Nordrhein-Westfalen: EUR 10 Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar in Berlin: EUR 12 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar in Nordrhein-Westfalen: EUR 5 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar in Berlin: EUR 6

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Düsseldorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de