Verantwortliche Person für Sprengstoff anzeigen
Die schriftliche Bestellung einer verantwortlichen Person ist der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Person muss einen gültigen Befähigungsschein für den Umgang mit Sprengstoff besitzen.
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Eine Sprengstofferlaubnis nach § 27 SprengG ist erforderlich zum Erwerben, Aufbewahren,
Verwenden, Vernichten und Verbringen von Treibladungspulver im privaten Bereich wie:
- Nitrocellulosepulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen,
- Schwarzpulver zum Vorderladerschießen oder
- Böllerpulver zum Schießen mit Böller
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
Hinweise für Euskirchen
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Die schriftlich bestellte Person muss im Besitz eines gültigen behördlichen Befähigungsscheins sein. Ein Befähigungsschein ist eine Erlaubnis für die Tätigkeit mit Sprengstoff.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Euskirchen
§ 21 Sprengstoffgesetz (SprengG)
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__21.html
§ 19 Sprengstoffgesetz (SprengG)
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__19.html
Verfahrensablauf
Hinweise für Euskirchen
Diese Anzeige können Sie schriftlich oder mit Hilfe eines Online Dienstes vornehmen.
Schriftlich:
- Für die Anzeige gibt es kein spezielles Formular. Unter Umständen wurden im Rahmen der Erteilung einer erforderlichen Erlaubnis oder bei Anzeige der Unternehmung die verantwortlichen Personen bereits vor dem Start des Betriebes der zuständigen Behörde mitgeteilt.
- Änderungen werden mittels einer formlosen schriftlichen Erklärung übermittelt.
- In der schriftlichen Mitteilung wird der Vor- und Nachname, die Anschrift und die Geburtsdaten der verantwortlichen Person übermittelt.
- Die Behörde prüft nach Eingang der Anzeige die Zuständigkeit und gibt im Falle einer nicht Zuständigkeit den Antrag an eine andere Behörde weiter.
- Im Falle eines Korrekturbedarfes wird um Nachbesserung gebeten.
- Nach eingetroffener Nachbesserung erfolgt eine erneute Prüfung der Anzeige auf Seiten der Behörde.
- Abschließend wird die Anzeige betriebsbezogen archiviert.
Beantragung im Online Dienst:
- Im Online Dienst tätigen Sie bitte die relevanten Eingaben über die verantwortliche Person oder die verantwortlichen Personen.
- Die Anzeige wird nach Absendung automatisch an die zuständige Behörde weitergeleitet.
- Im Falles eines Korrekturbedarfes wird um Nachbesserung gebeten.
- Nach eingetroffener Nachbesserung erfolgt eine erneute Prüfung der Anzeige auf Seiten der Behörde.
- Abschließend wird die Anzeige betriebsbezogen archiviert.
Fristen
Hinweise für Euskirchen
Die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung einer verantwortlichen Person ist unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Euskirchen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Euskirchen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) am 10.05.2022
Stichwörter
Hinweise für Euskirchen