Bestellung einer verantwortlichen Personen nach dem Sprengstoffgesetz AnzeigeOnline erledigen

    Verantwortliche Person für Sprengstoff anzeigen

    Die schriftliche Bestellung einer verantwortlichen Person ist der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Person muss einen gültigen Befähigungsschein für den Umgang mit Sprengstoff besitzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Soll mit explosionsgefährlichen Stoffen gesprengt werden, ist dies gem. § 1 Abs. 1 der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (3. SprengV) dem Ordnungsamt der Stadt Eschweiler als zuständige Behörde anzuzeigen.

    Näheres regelt die 3. SprengV.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_835fbe68e75a4dbeb812c91f9baedfc1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehr, Notfallplanung und Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehr, Notfallplanung und Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Hinweise für Eschweiler

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die schriftlich bestellte Person muss im Besitz eines gültigen behördlichen Befähigungsscheins sein. Ein Befähigungsschein ist eine Erlaubnis für die Tätigkeit mit Sprengstoff.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eschweiler

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eschweiler

    Diese Anzeige können Sie schriftlich oder mit Hilfe eines Online Dienstes vornehmen.
    Schriftlich:

    • Für die Anzeige gibt es kein spezielles Formular. Unter Umständen wurden im Rahmen der Erteilung einer erforderlichen Erlaubnis oder bei Anzeige der Unternehmung die verantwortlichen Personen bereits vor dem Start des Betriebes der zuständigen Behörde mitgeteilt.
    • Änderungen werden mittels einer formlosen schriftlichen Erklärung übermittelt.
    • In der schriftlichen Mitteilung wird der Vor- und Nachname, die Anschrift und die Geburtsdaten der verantwortlichen Person übermittelt.
    • Die Behörde prüft nach Eingang der Anzeige die Zuständigkeit und gibt im Falle einer nicht Zuständigkeit den Antrag an eine andere Behörde weiter.
    • Im Falle eines Korrekturbedarfes wird um Nachbesserung gebeten.
    • Nach eingetroffener Nachbesserung erfolgt eine erneute Prüfung der Anzeige auf Seiten der Behörde.
    • Abschließend wird die Anzeige betriebsbezogen archiviert.

    Beantragung im Online Dienst:

    • Im Online Dienst tätigen Sie bitte die relevanten Eingaben über die verantwortliche Person oder die verantwortlichen Personen. 
    • Die Anzeige wird nach Absendung automatisch an die zuständige Behörde weitergeleitet.
    • Im Falles eines Korrekturbedarfes wird um Nachbesserung gebeten.
    • Nach eingetroffener Nachbesserung erfolgt eine erneute Prüfung der Anzeige auf Seiten der Behörde.
    • Abschließend wird die Anzeige betriebsbezogen archiviert. 
       

    Fristen

    Hinweise für Eschweiler

    Die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung einer verantwortlichen Person ist unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eschweiler

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Eschweiler

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) am 10.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Eschweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de