Einschulungsuntersuchung Durchführung
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Auskünfte Anmeldeverfahren (Grundschule, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II), allgemeine Schulpflichtangelegenheiten
Beratung von Eltern über Schulformen in Hamm, mögliche Schulwechsel oder Besuch der nächstgelegenen Schule.
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Ansprechpartner
Amt für schulische Bildung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-5001
Fax: 02381 17-2900
Amt für schulische Bildung
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Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-5001
Fax: 02381 17-2900
erforderliche Unterlagen
Empfohlen:
- Vorsorgeheft
- Impfpass
- Sofern vorhanden: Arzt- oder Krankenhausberichte zu für die Beschulung relevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Kindes
sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel
Voraussetzungen
Ihr Kind ist schulpflichtig.
Ihr Kind soll vorzeitig eingeschult werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 35 Abs. 2 (vorzeitige Einschulung), § 35 Abs. 3 (Zurückstellung), § 54 SchulG:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000524
§ 1 Abs. 4 AO-GS:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000190
§ 12 Abs. 2 Satz 3 ÖGDG NRW:
Verfahrensablauf
- Die Untersuchungstermine werden Ihnen mitgeteilt.
- Nach Möglichkeit sollte mindestens ein Elternteil bei der Untersuchung mit dabei sein.
Die Untersuchungen und Beratungen werden im Gesundheitsamt durchgeführt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022
Stichwörter
Hinweise für Hamm