Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, muss es vor Schulbeginn an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen, die dazu dient, den Gesundheits- und Entwicklungsstand festzustellen. Gleiches gilt bei einer beabsichtigten vorzeitigen Einschulung vor dem Beginn der Schulpflicht.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Die Schuleingangsuntersuchung ist die schulärztliche Untersuchung aller Kinder, die schulpflichtig werden. Sie ist im Schulgesetz verankert.

    Gesundheit und Entwicklungsstand des Kindes, medizinische Probleme, Förderung und die Beratung ggf. Einleitung von Fördermaßnahmen sind Gegenstand der schulärztlichen Untersuchung. Schulärztinnen beraten und empfehlen, entscheiden aber nicht über die Aufnahme in die Schule.

    Im Kreis Gütersloh werden die Schuleingangsuntersuchungen in der Regel in der jeweiligen Kindertageseinrichtung des Kindes durchgeführt.

    In Einzelfällen werden Kinder im Kreishaus Gütersloh untersucht, z.B. bei einer vorzeitigen Schuleingangsuntersuchung oder wenn bereits Voruntersuchungen in der Abteilung Gesundheit erfolgt sind und besonderer Beratungsbedarf vorliegt.

    Die Eltern bringen zur Einschulungsuntersuchung den Elternfragebogen, das gelbe Vorsorgeheft, den Impfausweis und ggf. Arztberichte oder Entwicklungsberichte ihres Kindes mit. Die Dauer der Einschulungsuntersuchung beträgt ca. 1 Stunde.
    Die Untersuchung erfolgt in Anwesenheit der Eltern, auf Wunsch in Anwesenheit der Erzieherin. Den Eltern wird vor der Einschulungsuntersuchung ein Elternfragebogen zur Gesundheit, Entwicklung und Förderung des Kindes zugeschickt oder über die Kindertageseinrichtung ausgehändigt.

    Der Entwicklungstand des Kindes wird in Nordrhein-Westfalen einheitlich nach dem standardisierten Verfahren SOPESS (= sozialpädiatrisches Screening bei Einschulungsuntersuchungen) schulärztlich überprüft. Hör- und Sehprüfung werden mit kindgerechten standardisierten Testgeräten durchgeführt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    6.2.2: Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-1613

    Fax: 05241 85-31613

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    • Elternfragebogen
    • gelbe Vorsorgeheft
    • Impfausweis
    • ggf. Arztberichte oder Entwicklungsberichte

    Voraussetzungen

     Ihr Kind ist schulpflichtig.

     Ihr Kind soll vorzeitig eingeschult werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Untersuchungstermine werden Ihnen mitgeteilt.
    • Nach Möglichkeit sollte mindestens ein Elternteil bei der Untersuchung mit dabei sein.

    Die Untersuchungen und Beratungen werden im Gesundheitsamt durchgeführt. 

    Fristen

    Die schulärztlichen Untersuchungen finden in der Regel zwischen November und Mai statt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Untersuchung dauert insgesamt etwa 1,5 bis 2,5 Stunden.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    - broschüren.nrw/grundschule/home/#!/Home - https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Grundschule/Anmeldung/index.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de