Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, muss es vor Schulbeginn an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen, die dazu dient, den Gesundheits- und Entwicklungsstand festzustellen. Gleiches gilt bei einer beabsichtigten vorzeitigen Einschulung vor dem Beginn der Schulpflicht.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Die Schuleingangsuntersuchung und -beratung hat das Ziel, festzustellen, ob Gesundheit und Entwicklungsstand Ihres Kindes den Anforderungen in der Grundschule entsprechen oder ob eine individuelle, gesundheitsbedingte Förderung beziehungsweise bei noch nicht hinreichend vorhandener Schulreife eine Rückstellung von der Schulpflicht aus gesundheitlichen Gründen zu empfehlen ist. Bei Kindern mit Behinderungen dient die Schuleingangsuntersuchung dazu, festzustellen, welche gesundheitlichen Gesichtspunkte bei der Entscheidung über eine eine eventuelle sonderpädagogische Förderung zu berücksichtigen sind.

    Wozu dient die Schuleingangsuntersuchung?

    Die Schuleingangsuntersuchung und -beratung hat das Ziel, für Ihr Kind den Übergang in die Schule so gut wie möglich zu gestalten. Daher werden vor allem auf die für den Schulalltag wichtigen Aspekte geachtet:

    • körperliche Belastbarkeit
    • grob- und feinmotorische Fähigkeiten
    • Sprachentwicklung
    • Hör- und Sehfähigkeit
    • Konzentration und Wahrnehmung
    • allgemeine altersgerechte Entwicklung

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Neumarkt 15-21

    50667 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-24786

    Fax: 0221 / 221-24036

    E-Mail: KinderundJugendGesundheit@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Empfohlen:

    • Vorsorgeheft
    • Impfpass
    • Sofern vorhanden: Arzt- oder Krankenhausberichte zu für die Beschulung relevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Kindes

    sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel

    Voraussetzungen

     Ihr Kind ist schulpflichtig.

     Ihr Kind soll vorzeitig eingeschult werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Untersuchungstermine werden Ihnen mitgeteilt.
    • Nach Möglichkeit sollte mindestens ein Elternteil bei der Untersuchung mit dabei sein.

    Die Untersuchungen und Beratungen werden im Gesundheitsamt durchgeführt. 

    Fristen

    Die schulärztlichen Untersuchungen finden in der Regel zwischen November und Mai statt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Untersuchung dauert insgesamt etwa 1,5 bis 2,5 Stunden.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    - broschüren.nrw/grundschule/home/#!/Home - https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Grundschule/Anmeldung/index.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de