Einschulungsuntersuchung
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Alle Kinder müssen vor der Einschulung ärztlich untersucht werden. Diese Untersuchung wird vom Gesundheitsamt durchgeführt und dient der Feststellung, ob die Kinder die nötige Schulreife haben. Es werden Befunde zu Körpergröße, Gewicht, grob- und feinmotorischen Fähigkeiten, internistischen- und orthopädischen Untersuchungen sowie dem Impfstatus erhoben. Außerdem werden ein Seh-, Farbseh- und Hörtest durchgeführt.
Die Einladung erfolgt nach Geburtsdatum und nicht alphabetisch.
Sollten sich in einem der Bereiche Auffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen ergeben, so wird dies mit den Eltern besprochen und es werden Empfehlungen zu weiteren Untersuchungen bzw. Förderung oder Therapie gegeben.
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wesel
Voraussetzungen
Ihr Kind ist schulpflichtig.
Ihr Kind soll vorzeitig eingeschult werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 35 Abs. 2 (vorzeitige Einschulung), § 35 Abs. 3 (Zurückstellung), § 54 SchulG:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000524
§ 1 Abs. 4 AO-GS:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000190
§ 12 Abs. 2 Satz 3 ÖGDG NRW:
Verfahrensablauf
- Die Untersuchungstermine werden Ihnen mitgeteilt.
- Nach Möglichkeit sollte mindestens ein Elternteil bei der Untersuchung mit dabei sein.
Die Untersuchungen und Beratungen werden im Gesundheitsamt durchgeführt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Wesel
Familien werden automatisch vom Gesundheitsamt angeschrieben und zur Einschulungsuntersuchung eingeladen. Mit der Einladung wird ein Gesundheitsfragebogen mitgeschickt, der von den Eltern ausgefüllt zum Termin mitzubringen ist.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022
Stichwörter
Hinweise für Wesel