Untersuchung zur Feststellung der nötigen Schulreife des Kindes.
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Ansprechpartner
Schulverwaltung, Sportangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02823/320 - 0
E-Mail: schulverwaltungsamt@goch.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Voraussetzungen
Hinweise für Goch
Für die Untersuchung sind in der Regel folgende Unterlagen mitzubringen:
- Vorsorgeheft
- Impfausweis
- ausgefüllter Anamnesebogen
- ärztliche Berichte (falls vorhanden)
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Kleve:
https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/einschulungsuntersuchung/
Rechtsgrundlage(n)
§ 35 Abs. 2 (vorzeitige Einschulung), § 35 Abs. 3 (Zurückstellung), § 54 SchulG:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000524
§ 1 Abs. 4 AO-GS:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000190
§ 12 Abs. 2 Satz 3 ÖGDG NRW:
Verfahrensablauf
Hinweise für Goch
Wenn Sie Ihr Kind an einer Grundschule angemeldet haben, erhalten Sie durch die zuständige Kreisverwaltung eine Information, wann die Schuleingangsuntersuchung für Ihr Kind stattfindet.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Kleve
Weitere Informationen
Hinweise für Goch
Hinweise:
- Zur Untersuchung gehören: Überprüfung der Seh- und Hörfähigkeit, körperliche Untersuchung, Tests zur Überprüfung der für den Schulbesuch bedeutsamen Fähigkeiten im Bereich der Motorik und der Wahrnehmung
- Sollten sich in einem der Bereiche Auffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen ergeben, so wird dies mit den Erziehungsberechtigten besprochen und es werden Empfehlungen zu weiteren Untersuchungen bzw. Förderung oder Therapie gegeben
- Die Mitteilung über die Schulfähigkeit und über eine empfehlenswerte Förderung oder eine Therapie erfolgt schriftlich an die entsprechende Grundschule
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022