Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, muss es vor Schulbeginn an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen, die dazu dient, den Gesundheits- und Entwicklungsstand festzustellen. Gleiches gilt bei einer beabsichtigten vorzeitigen Einschulung vor dem Beginn der Schulpflicht.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Gemäß den Vorgaben des Schul- und Infektionsschutzgesetzes wird bei jedem Schulneuling in der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten des Kreises Kleve in Kleve bzw. der Nebenstelle in Geldern eine Schuleingangsuntersuchung durchgeführt.
    Die Eltern werden bei Bedarf zu gesundheitlichen Fragen beraten und auf eventuell erforderliche Hilfsangebote aufmerksam gemacht; ein Angebot, das Ihrem Kind einen guten Start ins Schulleben ermöglichen soll.
    Stichtag für die Schulpflicht in NRW ist der 30. September.
    Alle Kinder werden im gleichen Jahr schulpflichtig, in dem sie bis zum 30. September einschließlich 6 Jahre alt werden. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
    Per Post erhalten die Eltern eine Einladung und einen Elternfragebogen zur Einschulungsuntersuchung vom Kreisgesundheitsamt.
    Falls Ihr Kind wegen einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung oder wegen eines erheblich beeinträchtigten Lernvermögens nicht am Unterricht einer allgemeinen Schule teilnehmen kann, berät Sie das Team der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten gerne. Ziel der Untersuchung und Beratung ist eine optimale Förderung Ihres Kindes nach seinem individuellen Bedarf.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fbafc6746c7d21e382c7e6828c5ce7af

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Einschulungsuntersuchung Vorsorgeheft Impfausweis/ -pass den ausgefüllten Elternfragebogen Entwicklungsbericht des Kindergartens (falls vorhanden) ggf vorliegende Befundberichte (SPZ, Frühforderung, Krankenhausaufenthalte etc.) Vollmacht (falls das Kind von einer nicht erziehungsberechtigten Person zur Untersuchung begleitet wird Sehbrille (sofern eine Sehschwäche besteht)

    Voraussetzungen

     Ihr Kind ist schulpflichtig.

     Ihr Kind soll vorzeitig eingeschult werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Untersuchungstermine werden Ihnen mitgeteilt.
    • Nach Möglichkeit sollte mindestens ein Elternteil bei der Untersuchung mit dabei sein.

    Die Untersuchungen und Beratungen werden im Gesundheitsamt durchgeführt. 

    Fristen

    Die schulärztlichen Untersuchungen finden in der Regel zwischen November und Mai statt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Untersuchung dauert insgesamt etwa 1,5 bis 2,5 Stunden.

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Bezeichnung Höhe der Gebühr Einschulungsuntersuchung kostenlos

    Weitere Informationen

    - broschüren.nrw/grundschule/home/#!/Home - https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Grundschule/Anmeldung/index.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de