Einschulungsuntersuchung Durchführung
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Gemäß den Vorgaben des Schul- und Infektionsschutzgesetzes wird bei jedem Schulneuling in der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten des Kreises Kleve in Kleve bzw. der Nebenstelle in Geldern eine Schuleingangsuntersuchung durchgeführt.
Die Eltern werden bei Bedarf zu gesundheitlichen Fragen beraten und auf eventuell erforderliche Hilfsangebote aufmerksam gemacht; ein Angebot, das Ihrem Kind einen guten Start ins Schulleben ermöglichen soll.
Stichtag für die Schulpflicht in NRW ist der 30. September.
Alle Kinder werden im gleichen Jahr schulpflichtig, in dem sie bis zum 30. September einschließlich 6 Jahre alt werden. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
Per Post erhalten die Eltern eine Einladung und einen Elternfragebogen zur Einschulungsuntersuchung vom Kreisgesundheitsamt.
Falls Ihr Kind wegen einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung oder wegen eines erheblich beeinträchtigten Lernvermögens nicht am Unterricht einer allgemeinen Schule teilnehmen kann, berät Sie das Team der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten gerne. Ziel der Untersuchung und Beratung ist eine optimale Förderung Ihres Kindes nach seinem individuellen Bedarf.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Voraussetzungen
Ihr Kind ist schulpflichtig.
Ihr Kind soll vorzeitig eingeschult werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 35 Abs. 2 (vorzeitige Einschulung), § 35 Abs. 3 (Zurückstellung), § 54 SchulG:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000524
§ 1 Abs. 4 AO-GS:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000190
§ 12 Abs. 2 Satz 3 ÖGDG NRW:
Verfahrensablauf
- Die Untersuchungstermine werden Ihnen mitgeteilt.
- Nach Möglichkeit sollte mindestens ein Elternteil bei der Untersuchung mit dabei sein.
Die Untersuchungen und Beratungen werden im Gesundheitsamt durchgeführt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Kleve
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022
Stichwörter
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